Anrechnung bei MB

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Dodo
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#1

26.01.2010, 08:04

Guten Morgen!

Ich tue mir gerade sehr schwer mit einer Anrechnung beim Mahnverfahren!

Also... erst haben wir ein Schreiben an den Schuldner aufgesetzt. GW: 912,10 €


Der Schuldner hat dann Teilzahlungen geleistet, sodass sich ein neuer GW ergibt und zwar 527,44 €.
Dann soll ich jetzt eínen Mahnbescheid erstellen. Es soll die außergerichtliche Tätigkeit eingesetzt werden. Trage ich jetzt ein

130,50
anr. Teil 55,25 Minderungsbetrag 3305

oder wíe berechne ich das jetzt?
gkutes

#2

26.01.2010, 09:12

es wird die GG aus 527,44 angerechnet (hab jetzt nicht nachgeschaut, welchem GW dein Betrag zu Grunde liegt)
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Kasimir1603
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#3

26.01.2010, 09:17

Wie wurden denn die Teilzahlungen verrechnet? Nur auf die Hauptforderung oder bereits auf Kosten und Zinsen??
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Dodo
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#4

26.01.2010, 10:44

Kosten, Zinsen, Hauptforderung
Lupi
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#5

26.01.2010, 13:06

Wie kommst du auf 130,50 € und 55,25 €?

Im Online-MB würde ich

110,50 Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit
Gegenstandswert der vorgerichtl. Tätigkeit: 912,10 €

Auf die Verfahr.gebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen: 29,25 €

eintragen.

Oder Rechnung für MA erstellen?
dann

I. Außergerichtliche
2400 - 1,3 - aus 912,70 € = 110,50 €
+ Auslagen

II. MB
3305 - 1,0 - aus 527,44 € = 45,00 €
gem. Vorb. 3 Abs. 4: 0,65 aus 527,44 = - 29,25 €

Wenn die Gegenstandswerte richtig sind. :wink:
Dodo
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#6

27.01.2010, 12:47

Die GW sind richtig :)...

Die 130,50 € sind :

2300 + Pauschale!
Lupi
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#7

27.01.2010, 22:40

Sorry...
ist natürlich die 2300

Habe noch das alte VV RVG im Kopp... :oops:
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