Widerspruch u. außergerichtliche Tätigkeit

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Inselbiene

#1

25.01.2010, 13:55

Halli hallo, ich stehe grad in einer Abrechnungssache auf dem "Schlauch".

Mdt. kam mit MB zu uns, wir haben Widerspruch eingelegt. Danach hat Gegenseite uns angeschrieben und einen Vergleich unterbreitet. Diesen haben wir nicht angenommen. Seitdem ist nichts weiter in der Sache passiert. Aber irgendwie komme ich jetzt nicht klar :oops:

Würde jetzt das Widerspruchsverfahren mit einer 0,5 VG nach 3307 abrechnen aus dem Wert der Gesamtsumme im MB (HF+Kosten+NF+Zinsen). Aber mich macht das außergerichtliche Verfahren stutzig.

Wer kann mir auf die Sprünge helfen?
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Coonie
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#2

25.01.2010, 14:01

hier würd ich zwei rechnungen schreiben
einmal deine gg 2300 und dann eine rechnung über die vg wegen dem widerspruch unter anrechnung der geschäftsgebühr... bleiben nur noch die postentgelte über, aber wenisgtens etwas

1,3 gg
post
mwst
gesamt

0,5 vg 3307
./. 0,5 gg
post
mwst
gesamt
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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Schmidtchen
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#3

25.01.2010, 14:05

Würd ich genauso machen
collor
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#4

25.01.2010, 16:01

Auf welcher Grundlage rechnet ihr jetzt wieder eine 1,3 GG ab?
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Schmidtchen
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#5

25.01.2010, 16:40

Wir sind jetzt mal davon ausgegangen, dass ihr den Vergleich schriftlich nicht angenommen habt. Wenn ihr allerdings nichts schriftliches gemacht habt, dann würde ich widerrum nur den Widerspruch abrechnen.
gkutes

#6

25.01.2010, 17:01

also ich meine, hier wird nur die 3307 abgerechnet. Man befindet sich ja schließlich im Mahnverfahren und kann dort keine GG mehr abrechnen
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Kasimir1603
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#7

25.01.2010, 17:16

gkutes zustimm :dafuer Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen haben ja erst nach Beginn des Mahnverfahrens begonnen, mithin ist die Tätigkeit mit der Verfahrensgebühr für Einlegung Widerspruch abgegolten.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Inselbiene

#8

25.01.2010, 20:06

Ich danke euch für die schnelle Hilfe.

Cheffe wird aber sauer sein, denn wir haben hier einen GW von bis 600,-- € und davon nur eine 0,5 Gebühr von 22,50 €. Oh, ist das bitter. Denn hier war viel Papierkram :?
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