Hallo Ihr!
Ich habe gerade diesen Thread durchgelesen und mich würde es brennend interessieren, wie der GV die Kühe pfändet! @ StineP, bei euch ist es wohl mit der Pfändung der Kühe wegen einer Seuche gescheitert, richtig? Hat denn jemand von euch trotzdem Ahnung, wie man dann eine Kuh pfändet? Wir haben vom Lehrer ein Aufgabenblatt bekommen, da steht folgendes:
" Der GV will eine Kuh oder alle Reifen eines Reifenlagers pfänden. Wie geschieht das?" Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen! Vielen Dank im Voraus!
ZV - Pfändung von Tieren
- luccimaus
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Hi!
Hier sind einige Links wo schon mal über das Thema gesprochen wurde. Ich denke, sie werden dir weiterhelfen!
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=4386&highlight=
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=7493
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=4680
[url=http://lilypie.com][img]http://lilypie.com/pic/090323/8WiT.jpg[/img][img]http://b3.lilypie.com/ueYsp1/.png[/img][/url]
[url=http://lilypie.com][img]http://lilypie.com/pic/090323/rOp4.jpg[/img][img]http://b1.lilypie.com/13Ylp1/.png[/img][/url]
[url=http://lilypie.com][img]http://lilypie.com/pic/090323/rOp4.jpg[/img][img]http://b1.lilypie.com/13Ylp1/.png[/img][/url]
- Annile
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Die Tiere stehen doch bestimmt auch auf einem Grundstück, welches dem Schuldner gegebenenfals gehört.
Dazu gibt es bestimmt einen Bauernhof oder ähnliches.
Wie wäre es mit einer Sicherungshyptohek.
Dazu gibt es bestimmt einen Bauernhof oder ähnliches.
Wie wäre es mit einer Sicherungshyptohek.
Es Annile :hurra
Durch Anbringung einer Pfandanzeige gem. § 132 Abs. 3 GVGA (Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung).Beauty hat geschrieben:Hallo Ihr!
Ich habe gerade diesen Thread durchgelesen und mich würde es brennend interessieren, wie der GV die Kühe pfändet! .... Hat denn jemand von euch trotzdem Ahnung, wie man dann eine Kuh pfändet? Wir haben vom Lehrer ein Aufgabenblatt bekommen, da steht folgendes: "Der GV will eine Kuh oder alle Reifen eines Reifenlagers pfänden. Wie geschieht das?" Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen! Vielen Dank im Voraus!
In solchen Fällen bringt der GV an dem Ort, an dem sich die Pfandstücke befinden (im Stall, im Lager, am Zugang zur Weide) an Stelle des Pfandsiegels ein Schriftstück = Pfandanzeige mit genauer Bezeichnung der Pfandstücke an, daß auf die Pfändung hinweist, damit jedermann davon Kenntnis nehmen kann.
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- Liesel
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Hallo StineP,
habe gerade das gleiche Problem (Pfändung von Schafen und schottischen Hochlandrindern) und habe keine Ahnung, wie der diesbezügliche ZV-Auftrag auszusehen hat. Kannst du mir da weiterhelfen?
habe gerade das gleiche Problem (Pfändung von Schafen und schottischen Hochlandrindern) und habe keine Ahnung, wie der diesbezügliche ZV-Auftrag auszusehen hat. Kannst du mir da weiterhelfen?
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Vielleicht kann mir auch jemand anders helfen? Mandantin drängelt schon!!!
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Ruf doch mal beim zuständigen GVZ an, der kann dir genau sagen, welche Angaben er braucht
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Normaler ZV-Auftrag mit gesondertem Hinweis an den Gerichtsvollzieher:
Es wird daher beantragt,
die Nutztiere zu pfänden und an einem dem Schuldner nicht zugänglichen Ort zu verbringen bzw. sicherzustellen, daß die Nutztiere von dem Schuldner nicht an einen anderen Ort verbracht werden können oder anderweitig verwertet wird.
Begründung:
Der Schuldner betreibt im Rahmen eines Nebengewerbes einen landwirtschaftlichen Betrieb. Er hat im Rahmen einer Auskunftserteilung angegeben, daß er die Rinder und Schafe verkauft, um einen Nebenerwerb zu erzielen. Lt. seinen eigenen Angaben verkörpert ein einzelnes Tier beim Verkauf einen Wert von mind. 500,00 bis 600,00 Euro.
Die Pfändung der Tiere, welche nicht im häuslichen Bereich des Schuldners gehalten werden und zum Nebenerwerb dienen, unterliegen nicht den Vorschriften des § 811 c Abs. 2 ZPO , da die Tiere nicht im häuslichen Bereich des Schuldners gehalten werden und nicht (ausschließlich) zu Erwerbszwecken dienen.
Es wird daher beantragt,
die Nutztiere zu pfänden und an einem dem Schuldner nicht zugänglichen Ort zu verbringen bzw. sicherzustellen, daß die Nutztiere von dem Schuldner nicht an einen anderen Ort verbracht werden können oder anderweitig verwertet wird.
Begründung:
Der Schuldner betreibt im Rahmen eines Nebengewerbes einen landwirtschaftlichen Betrieb. Er hat im Rahmen einer Auskunftserteilung angegeben, daß er die Rinder und Schafe verkauft, um einen Nebenerwerb zu erzielen. Lt. seinen eigenen Angaben verkörpert ein einzelnes Tier beim Verkauf einen Wert von mind. 500,00 bis 600,00 Euro.
Die Pfändung der Tiere, welche nicht im häuslichen Bereich des Schuldners gehalten werden und zum Nebenerwerb dienen, unterliegen nicht den Vorschriften des § 811 c Abs. 2 ZPO , da die Tiere nicht im häuslichen Bereich des Schuldners gehalten werden und nicht (ausschließlich) zu Erwerbszwecken dienen.