Wer kann mir helfen? Kurz zu meinem Fall:
Die Vermögensverzeichnisse der Schuldner (Eheleute) liegen mir vor. Er erhält 400 € Pflegegeld + 1100 Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie bezieht keinerlei Bezüge, Leistungen o.ä. Bei ihr ist lediglich die Angabe gemacht worden: "400 € Pflegegeld für meinen Mann. Ich pflege meinen Ehemann. Wir leben von seiner Rente."
Was tun? Laufende Leistungen sind doch zu behandeln wie Arbeitseinkommen, das würde heißen pfändbar.
Pfändung möglich, Zusammenrechnung verschiedener Einkommen? Oder aussichtslos? Hier geht es um eine Forderung von ca. 5000 €.
Vielen Dank vorab
Hilfe in einer ZV-Angelegenheit
Also die Erwerbsunfähigkeitsrente ist nach § 850 b I 1 bedingt pfändbar.
Wenn sich aber sonst keine Möglichkeiten für die ZV aus dem Vermögen ergeben, gilt hier das selbe wie für das Arbeitseinkommen nach § 850 c.
Rechne am besten mal aus, was die beiden gemeinsam für nen pfändbaren Betrag haben.
Wenn sich aber sonst keine Möglichkeiten für die ZV aus dem Vermögen ergeben, gilt hier das selbe wie für das Arbeitseinkommen nach § 850 c.
Rechne am besten mal aus, was die beiden gemeinsam für nen pfändbaren Betrag haben.
- stein
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Ich habe gerade mal in die Tabelle geschaut, 1.100,00 € Rente für sich selbst und 1 unterhaltspflichtige Person = pfändbarer Betrag wäre dann "0".
So wie Blackcat schreibt, ist das Pflegegeld ja nicht pfändbar.
Wie sieht es denn mit Pfändung in das bewegliche Vermögen aus ?
Ist evtl. eine Austauschpfändung möglich ?
So wie Blackcat schreibt, ist das Pflegegeld ja nicht pfändbar.
Wie sieht es denn mit Pfändung in das bewegliche Vermögen aus ?
Ist evtl. eine Austauschpfändung möglich ?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ein Pfändungsversuch dürfte hier tatsächlich frist-, form- und zwecklos sein.
Austauschpfändung ist praktisch ausgestorben, da heute die früher austauschbaren Gegenstände schon als Grundausstattung zählen (z.B. Farbfernseher) und zudem das Kosten-/Nutzenverhältnis regelmäßig in keiner Weise gegeben ist. Ergo: Titel an die Wand nageln und das war´s, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.
Austauschpfändung ist praktisch ausgestorben, da heute die früher austauschbaren Gegenstände schon als Grundausstattung zählen (z.B. Farbfernseher) und zudem das Kosten-/Nutzenverhältnis regelmäßig in keiner Weise gegeben ist. Ergo: Titel an die Wand nageln und das war´s, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.
~ Grüßle ~
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- bluesky
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Wenn man noch einen alten Schwarzweißfernseher hat, ist da eine Austauschpfändung auch unsinnig? Wie hoch sind denn schätzungsweise die Kosten bei so einer Aktion?