Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Vorzimmerlöwe
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#1
18.12.2009, 16:10
Hallo,
habe mal eine spezielle Frage: Ich soll gerade einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Es ging darum, dass der Schuldner rückständige Mieten zahlen sollte und um Räumung. Inzwischen ist er ausgezogen und unserer Mandantin sind noch Renovierungskosten entstanden. Kann ich diese jetzt noch mit in den VB aufnehmen in die Zeile 7, wo steht "weitere Auslagen des Antragstellers, soweit bisher nicht angegeben"???
Okay, es sind vermutlich andere Auslagen gemeint, aber köntne man theoretisch??
Besten Dank und LG
Anja
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Pepples
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#2
18.12.2009, 18:01
Nein könnte man nich, da damit lediglich Auslagen wie z.B. EMA gemeint sind, nicht jedoch eine weitere Hauptforderung.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
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julinda
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#3
22.12.2009, 16:58
Wie wäre es, diese als gesonderte Hauptforderung unter "sonstiger" Anspruch mit aufzunehmen?
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Pepples
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#4
22.12.2009, 20:35
Das dürfte nicht möglich sein, da der MB-Antrag bereits raus ist und es jetzt um den VB-Antrag geht. Jetzt noch eine weiter Hauptforderung aufzunehmen ist m.E. nicht möglich.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
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Gruftie
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#5
22.12.2009, 20:45
Stimme Pepples zu, meiner Meinung nach müsst Ihr einen neuen MB beantragen....
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Tigerle
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#6
23.12.2009, 07:56
nein kannst Du nicht aufnehmen. Es steht ja "weitere Auslagen" bei den Renovierungskosten handelt es sich ja nicht um Auslagen, sondern um "Schadensersatz".
Auslagen sind z.B. Kosten Einwohnermeldeamtsanfragen