MB gegen einen Rechtsanwalt

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M.arinchen
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#1

22.12.2009, 12:41

Hallo.

Ganz wichtig und ganz eilig wegen Verjährung:

Unser Mdt möchte gegen alten RA MB einleiten, da dieser eine BErufung verhunzt hat --- also, Schadensersatz aus Anwaltsvertrag.

Gebe ich den Rechtsanwalt als Privatperson ein?
Oder ist der MB dann gegen eine "juristische Person" gerichtet?
Katalognummer? Schadensersatz?


Hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen?

Für eine kleine Antwort danke ich jetzt schon.

Marina
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sugar

#2

22.12.2009, 12:47

hi marina,

ich denke es ist leichter wenn du dich beim zuständigen Mahngericht meledest und dort nachfrägst,... sorry kann nicht weiterhelfen.

aber wenn du weitere/nähere Info hast bitte uns auch hierüber in kenntnis setzen. DANKE
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M.arinchen
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#3

22.12.2009, 12:55

Würd ich gern machen, aber die arbeiten nur bis 12... :-///
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sugar

#4

22.12.2009, 13:05

dann müsstest du solange warten bis die anwälte von uns zurück sind, kann nachfragen und hoffentlich Dir weiterhelfen ab 14Uhr schreibe ich Dir;)
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elise98de
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#5

22.12.2009, 13:08

Hallo,
wir hatten letztes Jahr das gleiche "Problem". Wir haben den Anwalts ganz normal als Antragsgegner mit seiner Kanzleianschrift bezeichnet. Als Katalog-Nr. haben wir Schadenersatz (28) angegeben. Antrag ist beim Mahngericht in Aschersleben auch so durchgegangen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Schöne Weihnachten und 'nen guten Rutsch ins neue Jahr.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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Moon Unit
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#6

22.12.2009, 13:13

Hallo M.arinchen,

warum so kompliziert? Selbst wenn es sich auf der Gegenseite um eine RA-GmbH handeln sollte, so haften immer die RAe als Person.
In Deinem Fall ist also der RA als natürliche Person in Anspruch zu nehmen. MB-Ziffer ist die 28, Schadenersatz aus Dienstvertrag.

Schöne Grüße
Moon Unit
BabyBen

#7

22.12.2009, 13:13

Wenn es sich nicht um eine Rechtsanwaltsgesellschaft, sondern um einen Einzelanwalt handelt, würde ich es wie Elise machen.
aculita
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#8

22.12.2009, 13:20

RA ist keine juristische Person.
Letztere sind im Privatrecht z.B. Vereine, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen des Privatrechts.

Davon dürfte der alte RA dann wohl doch meilenweit entfernt sein, denke ich ;o)

Daher, wie elise98de schreibt, Antragsgegner ist der RA als natürliche Person - sind Anwälte sowas wirklich :nachdenk :wink:
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BabyBen

#9

22.12.2009, 13:29

@ Moon Unit:

Woraus ergibt sich das denn?

Ich meine, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft für den Schaden, den der Rechtsanwalt anrichtet, haftet.

Lass mich aber gern eines anderen belehren.
sugar

#10

22.12.2009, 13:55

so wie elise gesagt hat, einfach als antragsgegner mehr brauchst net;)
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