neuer ZVA da Umzug des Schuldners
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- Foren-Azubi(ene)
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Ich soll einen neuen Zwangsvollstreckungsantrag stellen, da der Schuldner verzogen ist.... Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob nochmals RA Gebühren anfallen oder nicht.....
Du kannst nur 1 x die RA-Kosten geltend machen. Wir lassen die RA-Ko für den alten Auftrag stehen und nehmen in dem neuen ZVA keine Ko mehr rein
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich denke, es kommt darauf an, ob es ein neuer ZV-Auftrag ist, oder ob es einfach nur die "Fortsetzung" des alten ZV-Auftrags ist, weil der Schuldner eben umgezogen ist.
Bei einem komplett neuen Auftrag kann natürlich auch neu abgerechnet werden.
Wenn ein neuer ZV-Auftrag gemacht wird, weil der alte nicht zugestellt werden konnte, dann entstehen nicht noch mal Gebühren.
Bei einem komplett neuen Auftrag kann natürlich auch neu abgerechnet werden.
Wenn ein neuer ZV-Auftrag gemacht wird, weil der alte nicht zugestellt werden konnte, dann entstehen nicht noch mal Gebühren.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Die Beauftragung verschiedener Gerichtsvollzieher wegen Wohnungswechsel des Schuldners löst die Vollstreckungsgebühr n i c h t mehrfach aus. OLG Köln DGVZ 1983, 9.
Es ist doch immer wieder gut, wenn man einen GV hier im Forum hat.... Und dann auch noch mit Rechtsprechung... Supi!H.Stummeyer hat geschrieben:Die Beauftragung verschiedener Gerichtsvollzieher wegen Wohnungswechsel des Schuldners löst die Vollstreckungsgebühr n i c h t mehrfach aus. OLG Köln DGVZ 1983, 9.
- lady_lydili
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das thema passt zu meiner frage, nur die antworten nicht. ich möcht einen "neuen" zv antrag machen, da schuldner umgezogen ist. neue anschrift habe ich. nun muss ich ja die zv unterlagen (was alles?) an den neuen gvz bzw. die verteilerstelle senden? wie sieht so ein ss aus? was muss da alles rein?
danke, zv ist sonst nicht so mein gebiet..noch nicht
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wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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