Folgender Fall:
Mandant hat Mahnbescheid erhalten. Gegen einen Teil soll ich Widerspruch einlegen. Dann kreuze ich ja an: "Ich widerspreche nur einem Teil des Anspruchs, und zwar...." Das ist ja klar. Dann trage ich den Betrag da ein gegen den ich widerspreche. Aber wie sieht es aus mit den Verfahrenskosten? Ich will ja den Verfahrenskosten widersprechen, die sich auf den Betrag beziehen gegen den ich widerspreche, genauso wie für Zinsen.
Ich kann aber im Widerspruchsformular nur ankreuzen: Gegen Verfahrenskosten insgesamt und Zinsen insgesamt.
Kreuze ich das einfach an?
Danke!!
Widerspruch gegen einen Teil der Forderung
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Wenn du einem Teil widersprichst, dann steht in dem Widerspruchsformular ja:
...Ich widerspreche nur einem Teil des Anspruchs und zwar der Hauptforderung wegen eines Teilbetrages von....EUR einschließlich der auf diesen Teil der Hauptforderung entfallenden Zinsen und Verfahrenskosten.
Das entspricht doch dann dem, was du willst, oder?
...Ich widerspreche nur einem Teil des Anspruchs und zwar der Hauptforderung wegen eines Teilbetrages von....EUR einschließlich der auf diesen Teil der Hauptforderung entfallenden Zinsen und Verfahrenskosten.
Das entspricht doch dann dem, was du willst, oder?