Tippfehler im Mahnantrag

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
carolin_stoll
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#11

20.11.2009, 11:47

Mach ich. Vielen Dank
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kathi3
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#12

24.11.2009, 09:18

Guten Morgen.. um hier nicht noch ein neues Thema zu öffnen und mein Problem fast das gleiche ist, hier die Frage:

Habe MB beantragt für Mdt.. Mdt ist Arzt .. also nicht vorsteuerabzugsberechtigt.. habe ausversehen nun beim Online MB vergessen dort auch den HAken zu setzen..

Chefe gestern mich voll angemekert, dass ich ja wohl son Schwachsinn nicht machen kann..

Nun die Frage.. nach welchem § kann ich einen Berichtigungsantrag stellen?? Vllt ein Rechtspfleger hier??

Habe gestern nun beim AG angerufen, der Mann am Telefon meinte, tja wie beantragt so erlassen.. ich mag solche Antworten nicht. es zeigt einem wie schnell doch Fehler passieren...

Ich freue mich auf Eure Antworten..

LG :thx :dafuer
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

[color=#FF4000]Wenn man schon Dummheiten macht, dann müssen sie wenigstens gelingen. Napoleon Bonaparte[/color]
carolin_stoll
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#13

28.01.2010, 17:52

Hallo.

Wollte nur mal mitteilen, dass das Amtsgericht nicht mit meinem Schreiben mitgegangen ist.

Trotzdem nochmal vielen Dank.
suekreta
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#14

22.02.2010, 14:26

Hallo Leute!

Ich habe auch ein Problem beim MB und zwar ist der Vorname des Antragsgegners falsch, er heißt Bülent und nicht Gülent

In dem SChreiben vom Gericht steht, dass ich einen entsprechenden Nachweis erbringen soll und ein Berichtigungsantrag schicken soll.

Wie schreib ich sowas und vor allen Dingen, wie erbringe ich einen solchen Nachweis????

Vielen Dank schonmal
jenniver
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#15

22.02.2010, 14:39

Wie schreib ich sowas
RenoSister hat in Beitrag 10 schon einen Berichtigungsantrag reingestellt.
wie erbringe ich einen solchen Nachweis
z. B. Übers Einwohnermeldeamt.
Woher wisst ihr, dass der Vorname falsch geschrieben wurde?
suekreta
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#16

22.02.2010, 15:01

wir haben Post vom AG bekommen, worin steht, dass das Zustellunternehmen bei der Zustellung des VB den Namen des Gegners wie folgt mitgeteilt hat

Bülent

Daher kann die Ausfertigung des VB nicht erteilt werden.

Bitte überprüfen Sie die obigen Angaben und legen Sie entsprechende Nachweise............. blablabla ;)

wwas soll ich den beim EMA nachfragen? gibts da n extra nachweis für???
jenniver
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#17

22.02.2010, 15:09

Habt ihr mal beim Mdt nachgefragt, wie die Ggs. richtig heißt.
suekreta
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#18

22.02.2010, 15:12

ja, der Mdt. hat jetzt rücksprache mit dem vermieter genommen, der hat bestätigt, dass er bülent heißt.

nur hab ich ja jetzt keinen nachweis, oder reicht das, wenn ich das so schreibe:

nehmen wir Bezug auf den Mahnbescheidsantrag vom 8.01.2010 und berichtigen diesen dahingehend, dass der Vorname des Antragsgegners Bülent ist.

Aufgrund eines Tippfehlers wurde versehntlich der erste Buchstabe des Vornamens verwechselt.

Im Übrigen verbleibt es bei den Angaben im Mahnbescheid.

Wir bitten höflichst um Berichtigung und weitere Veranlassung.

Vielen Dank.
jenniver
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#19

22.02.2010, 15:14

Ich denke das wird so reichen, ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.
cjdenver
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#20

22.02.2010, 15:16

na ich denk mal es geht dem gericht hier darum festzustellen ob der Bülent auch der ist den ihr meint, oder ob das eine andere Person ist als der Gülent, der ja euer Antragsgegner ist. also denk ich mal das gericht möchte nen beweis dafür, gegen wen ihr wirklich eine forderung habt.

(Edit: nach #18 und #19 denk ich mal das ist genau das was das gericht will. ich würd aber ne schriftliche bestätigung vom vermieter beifügen, hörensagen ist nämlich kein nachweis ;) ).
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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