Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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katinka1
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#1
16.11.2009, 09:00
Guten Morgen an alle,
es ist mal wieder Montag morgen und die Woche geht genau so bescheiden los, wie sie aufgehört hatte...
Folgendes: Meine Chefin behauptet, dass auch wegen laufenden Kindesunterhalts Mahnbescheid beantragt werden kann. Ich sage, dass das natürlich nur bei rückständigem Unterhalt geht (ich habe auch nirgends was gefunden).
Wer hat jetzt recht??
Ich wünsche Euch eine schöne Woche!
LG
Katinka
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katinka1
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#3
16.11.2009, 09:20
Wenn der Unterhalt schon tituliert wäre, müsste ja kein MB beantragt werden.... Es geht ja darum, einen kostengünstigen Unterhaltstitel zu kriegen, bzgl. rückständigem und laufenden Unterhalt.
Soweit ich das mitgekriegt habe, gibt es lediglich eine Vereinbarung zwischen den Parteien, welcher Unterhalt bezahlt werden soll.
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Soenny
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#5
16.11.2009, 09:28
Es war ja auch meine Frage, ob LAUFENDER Unterhalt per MB tituliert werden kann (hab ich mich undeutlich ausgedrückt?..)
Also nein, das habe ich ja auch vermutet.
Es ging ja darum, ein Klageverfahren zu vermeiden um kostengünstig über MB einen Titel zu erhalten.
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