Neue ZV-Gebühr?

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lucy1510
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#1

04.11.2009, 12:04

Hallo,

ich mal wieder, und zwar

haben wir vor einigen Jahren für die Mandantin einen Pfüb beantragt, der auch erlassen und zugestellt wurde. Es wird auch fleißig durch die DS gezahlt. Soweit alles klar. Da der Kindesunterhalt jetzt angepasst wurde, haben wir die DS eine Rückstandsberechnung geschickt und aufgefordert, die Zahlungen anzuheben. Das verlief alles einwandfrei und geänderte Zahlungen erfolgen.

Mein Chef möchte jetzt eine ZV-Gebühr für diese Aufforderung abrechnen. Ich würde eher sagen, dass ist keine gesonderte Angelegenheit, sondern wird noch von der damaligen ZV-Gebühr für den Pfüb umfasst.

Was ist richtig?
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LuzZi
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#2

04.11.2009, 12:13

M. E. ist das keine gesonderte Angelegenheit, da dies noch mit der Gebühr für den PfüB seinerzeit abgegolten wird.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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charly03
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#3

04.11.2009, 12:18

LuzZi hat geschrieben:M. E. ist das keine gesonderte Angelegenheit, da dies noch mit der Gebühr für den PfüB seinerzeit abgegolten wird.
Ich gehe auch von aus, dass dies nicht gesondert abgerechnet werden kann.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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lucy1510
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#4

04.11.2009, 12:22

Da seid Ihr meiner Meinung und versuche mal, Cheffe davon zu überzeugen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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LuzZi
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#5

04.11.2009, 12:24

Ich weiß allerdings nicht, ob der Zeitfaktor hier eine Rolle spielt. Du hast ja geschrieben "vor einigen Jahren". Vom Gefühl her würd ich sagen das ist irrelevant, aber 100%ige Sicherheit kann ich da nicht bieten.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
mesotty
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#6

05.11.2009, 12:07

Also ich bin der Meinung, dass hier zumindest eine Gebühr für ein einfaches Schreiben berechnet werden kann.

Zumindest machen wir das in Jahr(zehnte) langen ZV Angelegenheiten so. Denn man hat ja trotzdem Arbeit mit der Sache.
Und wenn es nur immer wieder Korrespondenz mit dem DS ist.

lg mesotty
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