Verfahren auf Restschuldbefreiung, Endabrechnung? Hilfe

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Plumbum
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#11

24.04.2007, 19:22

Hey Micha...

das wäre suppa von Dir!!! Danköööö
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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Kellerkind
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#12

25.04.2007, 12:57

Hallo,
ich hätte ein Muster. Wenn Du mir Deine Faxnummer gibst kann ich es Dir schicken.
Gast

#13

25.04.2007, 20:30

Hi,

hat sich das dann damit erledigt? Wüsste sonst auch nur noch zu berichten, dass zusätzlich zu der Mindestgebühr von 119,00 € (inkl. Mehrwertsteuer) noch die Auslagen für den gesamten RSB Zeitraum abgerechnet werden (Porto, Kopie..).

Gruß
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Plumbum
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#14

25.04.2007, 22:20

Hey Micha... nee hat sich nicht erledigt, kann meine Faxnummer momentan nicht geben, weil mein Chef das mitbekommt und nicht gerne sieht...

Hab die Abrechnung jetzt im Entwurf nach InsVV gemacht, d.h. pro Jahr 100,00 Euro = insgesamt 600,00 Euro plus Mehrwertsteuer...

aber wenn Du noch ein Tip hast wie und welche Auslagen ich abrechne und wie des mit dem Porto läuft fände ich das super und mein Chef freut sich auch, der hat nämlich auch keine Ahnung und da zählt jeder cent an Geld mehr :wink:

Danke schon mal im Voraus..

und Dir auch danke Kellerkind, aber mit Sachen per Fax schicken das ist nicht so gut.. hab nen befreundeten Büroversteher der schickt mir manchmal auch Sachen wegen Notariat und des ist immer voll der Akt...aber trotzdem :thx
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Gast

#15

02.05.2007, 18:34

Gut, Du musst Dir halt die Akte genau anschauen, welche Briefe wurden verschickt und wieviele Kopien habt ihr gemacht. Musstest Du den Schuldner anschreiben - Porto, 0,55 €... mach einfach ne Tabelle die Du dann deiner Abrechnung als Anlage beifügst. Mehr ist da eigentlich nicht dran, und die Kosten für die Kopien standen damals in der BRAGO und heute? Sicher im RVG, nur davon hab ich keine Ahnung, da kann ich nicht helfen. Mach Dich nicht verrückt, wenn Du Deine 100,00 € pro Jahr zzgl. Mehrwertsteuer hast, ist gut. Das Gericht wird sich schon melden, wenn die was unstimmig finden, das ist nicht gleich schlimm. Wie gesagt, wir rechnen einmal im Jahr mit Berichterstattung ab und die letzte Abrechnung enthält auch lediglich in der Anlage ne Auflistung von 3-4 mal Porto und 5-10 Kopien.

Was Du vielleicht noch einmal nachschauen solltest ist, ob dem Schuldner die Kosten des Verfahrens gestundet wurden oder ob er selber zahlen muss.

LG
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Plumbum
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#16

03.05.2007, 19:49

Ihr seit Suppi DANKÖ!!!

Hab das jetzt einfach mal abgeschickt... mal sehen was das Amtsgericht sagt... versuch macht klug woll *G
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Gast

#17

03.05.2007, 21:25

Würd dann gern wissen, ob alles in Ordnung war.

Gruß
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