Insolvenz eines Kleinunternehmens

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Blinky

#1

13.04.2006, 11:26

Also ich bin mal neu hier und hab gleich ne Frage... Muss ein Kleinunternehmer, der 2-4 Angestellte hat gleich zum Gericht gehen um Inso anzumelden oder kann er erst zum RA. Es geht darum, dass Beratungshilfe bewilligt wird. Gericht stellt sich mal wieder quer... ich hoffe es kann jemand helfen... danke
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.04.2006, 11:44

Hallo Blinky,

erst mal ein fröhliches Willkommen hier :sekt

Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, aber es findet sich bestimmt noch jemand (Katja? Was ist mit Dir?)
Viele Grüße

ich
Blinky

#3

13.04.2006, 11:57

wow, na das geht ja fix hier mit ner antwort *g* danke dir...


ein bißl zeit habsch ja noch um das rauszubekommen...
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Schnecke
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#4

13.04.2006, 12:48

:welcome Blinky!

Ich kann Dir leider auch nicht weiterhelfen ist nicht mein Gebiet! :sorry
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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