Habe mal wieder eine nette Frage von meinen Kollegen aufgebrummt bekommen, die ich gerne an Euch weitergeben würde:
Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren haben ja i.d.R 2-fach zu erfolgen. Nun habe ich hier einige Insolvenzverwalter, die darauf bestehen, dass die Anmeldung 2-fach erfolgen muss und andere, die sagen wenn möglich, bitte alles 2-fach einreichen.
Habe ich ja auch so erst mal kein Problem mit. Das Problem kommt dann, wenn es um die Unterschrift unter dieser Forderungsanmeldung geht:
Reicht 1 Original aus - und das 2. Exemplar enhält nur die kopierte Unterschrift bzw. ein "gez. xy", oder müssen beide Exemplare mit Originalunterschrift versehen sein??
Manche Anwälte unterschreiben halt nicht gerne (und sehen es dann auch nicht ein, 2 Originale auszustellen - habe aber keine Lust, dass unsere Forderung nur wegen einer evtl. fehlenden Unterschrift wohlmöglich nicht anerkannt wird - und ich dann Mecker kriege)
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
![Sorry-Schild :sorry](./images/smilies/sorry.gif)