alter VB - vorher EMA oder gleich ZVA

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katuscha
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#1

08.10.2009, 10:00

Hallo,

ich habe hier einen VB aus dem Jahr 2001. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich vorher lieber eine EMA mache, weil ich nicht genau weiß, ob der Schuldner da noch wohnt. Im Internet konnte ich unter seinem Namen leider nichts finden. Oder soll ich einfach den GV hinschicken?

Was meint ihr?
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LuzZi
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#2

08.10.2009, 10:03

Ich mache in so einem Fall immer erst eine PA, wenn die nichts ergibt dann die EMA. Ist günstiger, als wenn du den ZV-Antrag rausjagst und dann wird dir gesagt, der wohnt da nicht mehr.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Jupp03/11

#3

08.10.2009, 10:03

Zunächst telef. Schuldnerkarteiauskunft einholen, vielleicht hast du dann schon die Antwort.
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katuscha
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#4

08.10.2009, 10:13

Zunächst telef. Schuldnerkarteiauskunft einholen, vielleicht hast du dann schon die Antwort.
da wollte man mir keine Auskunft geben, nur schriftlich. Dies werde ich wohl auch erstmal machen, da ich in der Akte auch das Geburtsdatum gefunden habe. Falls keine eV vorliegt, dann sollte ich wohl erstmal eine PA machen.

Danke!
Jupp03/11

#5

08.10.2009, 10:17

würde ich dann auch so machen
Krissie
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#6

08.10.2009, 10:20

In einem solchen Fall schreiben wir den Schuldner einfach nochmal an, Forderungsaufstellung hinschicken oder irgend so ein Spaß. Das ist wohl die billigste Variante, um herauszufinden, ob der Schuldner dort wohnt bzw. gemeldet ist.
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nici77
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#7

08.10.2009, 10:25

Ich ruf auch manchmal den zuständigen GV an, ob er dort schon mal war bzw. er den Schuldner kennt.
Liebe Grüße nici77
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puppa2402
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#8

08.10.2009, 10:27

Ich mach das immer parallel. Anfrage beim Schuldnerverzeichnis und gleichzeitig die PA raus. Meistens hat man beide Antworten gleichzeitig.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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