Pfändung Quad und Motorrad

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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bianca82
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#1

06.10.2009, 14:30

Hallo,

wir haben einen pfiffigen Schuldner. EV abgegeben und angeblich nichts zu holen. Nun haben wir im www etwas gefunden. Unser Schuldner versucht über das Internet ein Quad und ein Crossrad zu verkaufen.

Meine Frage nun, muss ich hier bei der ZV etwas beachten?

Ich weiß nicht, ob das Schuldnereigentum ist oder nicht. Allerdings ist dies doch erst einmal auch egal, muss ja schließlich der Schuldner beweisen bzw. Dritte muss sich melden.

Der genaue Aufenthalt des Quad und des Rades sind auch nciht bekannt. Tut dies was zur Sache?
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Lady81
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#2

06.10.2009, 15:31

Pfänden kannst Du alles was der Schuldner in seinem Besitz hat, ob er wirklich Eigentümer ist, ist erstmal unerheblich.

Wenn Du den Aufenthalt rauskriegen willst, ruf den Schuldner doch einfach als "Interessentin" an und frag wann Du Dir das Teil wo ansehn kannst. Im Zuge dessen kannst Du auch rausfinden, ob das Teil auf ihn zugelassen ist bzw. wie er sich das mit An- bzw. Ummelden vorstellt, wenn Du ihm es abkauft. Sei halt ebenso pfiffig wie er :D
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bianca82
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#3

07.10.2009, 08:20

Danke werde ich sein.

Ist es evtl. sinnvoll den GVZ auf das Angebot im Internet zu verweisen bzw. einen Ausdruck mitzuschicken?
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#4

07.10.2009, 09:55

Schaden kann es jedenfalls nicht wenn Du den Ausdruck mitschickst. Würde ich auch machen.
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#5

07.10.2009, 13:05

bianca82 hat geschrieben:Danke werde ich sein.

Ist es evtl. sinnvoll den GVZ auf das Angebot im Internet zu verweisen bzw. einen Ausdruck mitzuschicken?
Das wird aber nicht viel bringen. Ein normaler ZV-Autrag ist lediglich ein Generalauftrag an den Gerichtsvollzieher. Man kann ihn damit nicht beauftragen, eine bestimmte Sache zu pfänden.
LG, Ela
Ernie

#6

07.10.2009, 13:16

Man kann den Gerichtsvollzieher aber den einen oder anderen Hinweis geben!
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#7

07.10.2009, 14:20

Ich dachte wir reden die ganze Zeit schon über nen PfÜb und nich über nen ZV-Auftrag :P
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Andreas

#8

07.10.2009, 14:24

Nee, Lady81 :wink: PfÜB-ben kann man doch nur Forderungen :wink:

Ich würd' mal schnell mit dem GV teflonieren und ihm das erzählen und mal schauen, ob man ihn dazu bewegen kann, umgehend zum Schuldner zu latschen und sich die Dinger unter den Nagel zu reißen.

Ersatzweise - ganz mies - bespricht man mit dem GV, wenn der mitspielt, folgende Vorgehensweise:

Man schickt einen Freund hin, um sich als Interessent zu geben. Der GV wartet umme Ecke mit einem Zahlungsverbot in der Tasche, "Kaufpreiszahlung an den Schuldner wegen Kauf eines Fahrzeuges", und dann die Karre so an sich reißen und selbst verwerten :)

Aber ob der jeweilige GV da mitspielt ? Und man braucht einen gut Theater spielenden Dritten :mrgreen:
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#9

07.10.2009, 14:38

Ok ich bin verwirrt! Darf ich jetzt panisch reagieren? :D
Rosa ist nicht pink!!!
Memnoch
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#10

08.10.2009, 15:01

Gebe mal zu bedenken, daß der Schuldner die Fahrzeuge evtl. auch nur für einen Dritten verkauft. Bei Versteigerungen auf div. Plattformen macht man das gerne ´mal, wenn der Strohmann wesentlich mehr Sternchen hat als der Eigentümer.

Würde das ganze im Auge behalten, vom Angebot einen Screenshot machen und in Erwägung ziehen, dem Schuldner Gelegenheit zur "Nachbesserung" seiner eV zu geben. Hierfür besser vorher GV anrufen. Der könnte ohnehin gut informiert sein und evtl. schon von den Teilen resp. den Eigentumsverhältnissen wissen.

Ich persönlich würde auch dazu neigen, den Schuldner mit diesem Verkaufsangebot zu konfrontieren, um eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Allerdings könnte man manchen diesbzgl. Wortlaut u. U. als Drohung auffassen, deshalb bewußt formulieren.
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