Verfahren auf Restschuldbefreiung, Endabrechnung? Hilfe

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#1

20.04.2007, 21:30

Hallo an alle...

also mein Chef hat mir wieder mal ne Denkaufgabe gegeben. Wir haben da einen Mandanten der ist in der Insolvenz und hat das Verfahren auf Restschuldbefreiung laufen. Wir sind Treuhänder. Nunmehr sind die 6, bzw. 7 Jahre abgelaufen und das Insolvenzgericht bittet um abschließenden Komplettbericht und unseren Gebührenantrag. Jetzt meine Frage der Schuldner hat über die ganzen Jahre kein pfändbares Einkommen erzielt, also habe ich auch keine Gelder zu verteilen.

Wir rechne ich denn jetzt meine treuänderische Tätigkeit gegenüber dem Gericht ab? Wie mach ich des und wo find ich was darüber? Hab keine Ahnung, haben vielleicht zwei Insolvenzsachen auf der Arbeit und mache des sonst nie...

Abschlussbericht habe ich eigentlich fertig, da kann ich ja nur reinschreiben...quasi kein Geld da ....etc. aber wie zum Henker rechne ich des ab?

HILFE :bahnhof
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#2

21.04.2007, 13:36

Hat denn keiner einen Ratschlag für mich?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#3

21.04.2007, 15:43

:sorry, ich bin in der glücklichen Lage, von der anderen Seite immer nur unsere Forderungen anmelden zu dürfen.

Etwas Geduld, ab Montag wird sich spätestens jemand finden, der weiterhelfen kann. :daumen
Viele Grüße

ich
Gast

#4

21.04.2007, 18:32

Hallo Plumbum,

also die treuhänderische Tätigkeit rechnest du doch jährlich mit deinem Jahresbericht ab, die Mindestgebühr beträgt dabei 100,00 € zzgl. Ust., mithin 119,00 € (pro Jahr). Einen Treuhandabschlussbericht hab ich auch noch nicht gemacht, aber mehr als in den anderen Berichten wird da wohl auch nicht drin stehen können: Verfahren wurde dann und dann eingestellt, beziehe mich auf meine Treuhänderberichte ... ... ... keine Masse zum Verteilen oder doch, der Schuldner steht in Arbeit oder auch nicht, Verhaltensweisen, die die Versagung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen könnten sind nicht bekannt oder doch ... Keine quote an die Gläubiger oder doch...

Also grob umrissen. Kann aber am Montag noch mal einige Bücher wälzen.

LG
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#5

21.04.2007, 19:15

Hallo Micha...

also ich arbeite erst zwei Jahren bei meinen Chef und die Angelegenheit wurde überhaupt noch gar nicht abgerechnet, des lag wohl auch daran, dass die die vor mir dort gearbeitet hat, es auch nicht so genau gemacht hat...

wo finde ich denn etwas über die Abrechnung? kann man das irgendwo nachlesen? Steh aufn Schlauch, weil mein Chef immer genau wissen will, woher ich weiß, dass des so ist...

Liebe Grüße
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#6

21.04.2007, 20:08

Hallo Plumbum,

meinst Du so was hier?

InsO
§ 63
[1] Vergütung des Insolvenzverwalters
(1) 1Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. 2Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. 3Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.

(2) Sind die Kosten des Verfahrens nach § 4a gestundet, steht dem Insolvenzverwalter für seine Vergütung und seine Auslagen ein Anspruch gegen die Staatskasse zu, soweit die Insolvenzmasse dafür nicht ausreicht.
Viele Grüße

ich
Gast

#7

21.04.2007, 20:31

Hi,

hierbei ist der Insolvenzverwalter nicht mit dem Treuhänder zu verwechseln. Siehe auch §§ 304 ff InsO. Die Kosten berechnen sich bei beiden anders. Das regelt wiederrum die InsVV. Leider hab ich hier zu Haus nur eine veraltete Version und weiß nicht, ob die §-angaben noch stimmen: § 14-16 InsVV, es sei denn, du bist Treuhänder im vereinfachten Verfahren, dann § 13 InsO.


Aber sag mal, wenn Dein Chef Treuhänder ist, MUSS er doch einmal im Jahr dem Insolvenzgericht einen Bericht vorlegen und zeitgleich wird doch auch abgerechnet. Kannst Du nicht mal in die Akte schauen, was da bislang schon passiert ist, vielleicht findest Du dort schon eine Rechnung bzw. einen Bericht, an denen Du Dich orientieren kannst?

Gruß
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#8

21.04.2007, 21:01

OK, bin schon ruhig .... ich sach ja, hab keine Ahnung :oops:
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#9

21.04.2007, 21:05

Hey,

also ... ich musste die Akte komplett neu ordnen als ich sie bekommen habe, da wie gesagt, meine Vorgängerin alles net so ganz richtig gemacht habe. Ich habe die ganze Akte durchgeforstert und die Berichte waren immer irgendwie gleich, dass ist auch gar kein Problem, den Abschlussbericht hab ich jetzt auch irgendwie gemacht, aber die Akte ist nicht einmal abgerechnet und die läuft seit ´99, hat wohl niemand für nötig gehalten und ich muss jetzt zu sehen und mein Chef hat auch keinen Plan, bzw. wenn er einen hat, hält er es nicht für nötig mir den zu sagen. Ihr müsst nämlich wissen, ich muss alles selbst schreiben...Klagen...MB Begründungen etc. er guckt sich das hinterher nur nochmal an und weg.

Und so sieht es jetzt auch mit dem Insolvenzmist aus.. habe des vorher nie gemacht. In meiner Ausbildung musste ich nur Bänder schreiben und ZV..aber nü bin ich gefordert und muss alles machen..

Aber ich werde mal gucken, hab jetzt keine InsO zuhause werde mir die §§ mal aufschreiben und auf der Arbeit gucken. Danke für Euro Tips! Lieb von Euch!
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Gast

#10

24.04.2007, 19:08

Hallo,

das ist schon nicht immer angenehm, wenn man sich alles selbst erarbeiten muss, ich weiß, ging mir auch so. Hab mich noch mal erkundigt, die Abrechnung unterscheidet sich wohl doch von der jährlichen, da fehlen mir aber noch Infos, die hol ich mir morgen noch von einer Kollegin, die den RSB Bereich betreut, dann meld ich mich noch mal.

Gruß
Antworten