Mahnverfahren!

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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RafaHH
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#1

22.09.2009, 10:45

Hi Leute

ich hab da mal ne frage!!!
Es ist so: Wir haben einen Mahnbescheidsantrag gemacht ihn dann aber nicht weiter verfolgt, da Zahlungen gekommen sind. Jetzt kommen keine Zahlungen mehr und wir wollen einen neue machen.
kann ich die vorherigen Kosten des Mahnbescheides gelten machen/bei "sonstige Auslagen" als "Kosten für vorherigen Mahnverfahren" rein schreiben????
Cleopatra

#2

22.09.2009, 11:17

§ 701 ZPO...

Wenn kein Widerspruch eingelegt ist und sondern nur Zahlungen eingingen, dann kannst du einen Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids stellen. Dabei musst du nur drauf achten, dass du die Zahlungen angibst die erbracht wurden.
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gabrielle
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#3

22.09.2009, 11:18

was ist denn mit der 6-Monats-Frist?
Cleopatra

#4

22.09.2009, 11:27

die muss sie genauso beachten!
RafaHH
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#5

22.09.2009, 15:39

die Frist ist allerdings bereits abgelaufen, so dass wir einen neuen MB machen MÜSSEN...
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gabrielle
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#6

22.09.2009, 16:30

ich würde die Kosten für das erste Mahnverfahren mit reinnehmen. Soll doch der Gegner Widerspruch einlegen, wenn ihm das nicht passt.

Bei solchen Verfahren beantrage ich in Abstimmung mit den Schuldnerin trotz alledem den Vollstreckungsbescheid, damit die Forderung tituliert ist, bin jedoch dann bereit, die Kosten für das VB-Verfahren nicht mit anzusetzen. Sofern der Schuldner jedoch sodann seinen Ratenzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, habe ich einen Titel mit dem ich dann vollstrecken kann.
nicole73
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#7

22.09.2009, 16:55

erfolgt die Verrechnung nicht auf Zinsen, Kosten, Hauptforderung? dann wären doch die Kosten vielleicht schon getilgt? Oder?
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jacqueline k
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#8

22.09.2009, 17:00

Würde Nicole73 zustimmen, dann hast du auch nicht das Problem, die Kosten zu "rechtfertigen", sollte ein streitiges Verfahren eingeleitet werden durch Widerspruch der Gegenseite.
:blumen
Blumige Grüße
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