Hallo,
also wenn der Schuldner in der Wohlverhaltensphase (6 Jahre) keine neuen weiteren Schulden mehr macht und vorher die Schulden auch nicht aus strafrechtlicher Sicht gemacht wurden, z. B. wenn der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge wissentlich nicht abgeführt hat - ist dies meist strafrechtlich auch verfolgbar -, kann ihm schwerlich die Restschuldbefreiung nicht verwehrt werden. Die genauen Bedingungen hierzu findest du in der InsO.
Die Restschuldbefreiung wird per Beschluss durch das Insolvenzgericht erteilt.
Sofern der Schuldner während der Wohlverhaltensphase arbeitslos ist, muss er sich bemühen einen Arbeitsplatz zu finden, wenn er Arbeit hat und dort auch pfändbares Einkommen erzielt, zieht der Treuhänder den pfändbaren Betrag ein und zahlt in der Regel einmal jährlich entsprechend der Quote einen Betrag an die Gläubiger aus. Hat der Schuldner einen Arbeitsplatz und wechselt diesen, muss er dies unverzüglich dem Treuhänder mitteilen, ansonsten kann dies in bestimmten - mir unbekannten - Fällen ebenfalls zu einer Verwehrung der Restschuldbefreiung führen.
Außerdem darf dem Schuldner in den letzten 5 oder 10 Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht bereits schon einmal die Restschuldbefreiung erteilt worden sein, dies führt auch zu einer Verwehrung dieser. Bevor die Restschuldbefreiung erteilt wird, werden alle Gläubiger angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Dort kann dann der Schuldner seine Bedenken äußern und eventuell Beweise beifügen, die dann zur Verwehrung der Restschuldbefreiung führen können.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Mahnverfahren/Klage und Insolvenz
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Danke für die schnelle Auskunft.
Das hilft mir weiter.
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Hallo Tanja,
dann ist es doch interessant zu erfahren, ob es sich bei dem Insolvenzschuldner um eine Verbraucherinsolvenz oder eine Regelinsolvenz handelt. Denn bei Verbraucherinsolvenzen ist immer das AG des Wohnsitzes des Insolvenzschuldners zuständig.
Wenn dies nicht der Fall ist, gab es wohl mal wieder eine Reform der Gerichte in Sachsen-Anhalt.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
dann ist es doch interessant zu erfahren, ob es sich bei dem Insolvenzschuldner um eine Verbraucherinsolvenz oder eine Regelinsolvenz handelt. Denn bei Verbraucherinsolvenzen ist immer das AG des Wohnsitzes des Insolvenzschuldners zuständig.
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Hi Tanja,
mir ist gerade auch noch etwas an der Liste aufgefallen, da fehlt komplett das Bundesland Sachsen-Anhalt, dann ist es natürlich verständlich, warum Du dort Stendal auch nicht finden konntest.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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Hallo Tanja,
Stendal gibt es wirklich, es liegt im Norden Sachsen-Anhalts, in der schönen Altmark (ich schwelge gerade in Erinnerungen, ich komme aus der Gegend). Außerdem halten dort sogar verschiedene ICE-Linien.
Vielleicht hat sich das AG noch nicht bei Insolvenzbekannmachungen.de mit angeschlossen oder wurde einfach vergessen, soll ja auch mal vorkommen.
Also ich kann Dir nur sagen, dass Du garantiert mit keinem Geist telefoniert hast.
Liebe Grüße nach Paderborn aus Berlin über Stendal
Katja :
Stendal gibt es wirklich, es liegt im Norden Sachsen-Anhalts, in der schönen Altmark (ich schwelge gerade in Erinnerungen, ich komme aus der Gegend). Außerdem halten dort sogar verschiedene ICE-Linien.
Vielleicht hat sich das AG noch nicht bei Insolvenzbekannmachungen.de mit angeschlossen oder wurde einfach vergessen, soll ja auch mal vorkommen.
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Hallo Katja,
wäre es ein Geist gewesen, war er auf jeden Fall sehr freundlich, höflich und hilfsbereit - ein lieber Geist also
Leider hilft mir das bezüglich unserer Forderung nicht wirklich weiter. Das Geld ist wohl weg
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Leider hilft mir das bezüglich unserer Forderung nicht wirklich weiter. Das Geld ist wohl weg
Viele Grüße
ich
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Ich hab hiermal ne Frage dazu:
Ich hab hier ein Stellungnahmeschreiben des Inso-Verwalters, der darum bittet auf die Restschuldbefreiung Stellung zu nehmen.
Jetzt kam die Akte aus der Altablage, unsere Forderung waren damals 270,00 inkl. Zinsen und Kosten und wir haben nur nen Vermerk vom InsoV bekommen, dass die Forderung angemeldet ist.
Danach kam nix mehr auch keine Zahlung und jetzt verlangt er die Zustimmung zur RSB?!
Ich hab hier ein Stellungnahmeschreiben des Inso-Verwalters, der darum bittet auf die Restschuldbefreiung Stellung zu nehmen.
Jetzt kam die Akte aus der Altablage, unsere Forderung waren damals 270,00 inkl. Zinsen und Kosten und wir haben nur nen Vermerk vom InsoV bekommen, dass die Forderung angemeldet ist.
Danach kam nix mehr auch keine Zahlung und jetzt verlangt er die Zustimmung zur RSB?!
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