Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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hannah81
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#1
09.09.2009, 09:39
moin zusammen
ich will nen mahnbescheid beantragen, hänge aber grad an der katalognummer
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
unser mandant is ein abschleppdienst, für den wir jetzt nicht bezahlte abschleppkosten per mahnbescheid einklagen sollen. welche nummer nehm ich denn dafür??
"speditionskosten" nr. 34 ??
oder "dienstleistungsvertrag" nr. 5 ?
oder
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
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secret72
#2
09.09.2009, 09:44
Ich würde die 5 für Dienstleistungsvertrag nehmen. Speditionskosten sind es auf keinen Fall.
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rebru82
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#3
09.09.2009, 09:46
Wenn euer Mandant ein Abschleppdienst ist, dann ist es ja eine erbrachte Dienstleistung, also würde ich auch dies nehmen.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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hannah81
- Forenfachkraft
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#4
09.09.2009, 09:54
ok danke vielmals. jetzt, wo ihr das schreibt, klingts logisch
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)