moin zusammen
ich will nen mahnbescheid beantragen, hänge aber grad an der katalognummer unser mandant is ein abschleppdienst, für den wir jetzt nicht bezahlte abschleppkosten per mahnbescheid einklagen sollen. welche nummer nehm ich denn dafür??
"speditionskosten" nr. 34 ??
oder "dienstleistungsvertrag" nr. 5 ?
oder
katalognummer für abschleppkosten?!
Ich würde die 5 für Dienstleistungsvertrag nehmen. Speditionskosten sind es auf keinen Fall.
- rebru82
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Wenn euer Mandant ein Abschleppdienst ist, dann ist es ja eine erbrachte Dienstleistung, also würde ich auch dies nehmen.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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