Einigungsgebühr nie in Rg. gestellt

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Darkeyes
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#11

27.08.2009, 17:37

öhhm
gugg mal hier:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=31 ... c&start=10

#12 von GV Alt
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
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#12

28.08.2009, 08:56

Supi Darkeyes, damit kann ich wohl argumentieren.

Danke euch ganz herzlich :)
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#13

31.08.2009, 10:51

Schon wieder dieses doofe Thema.

Ich habe mir den Post von GV Alt noch einmal durchgelesen. Da geht es ja um die EG während der ZV. So weit sind wir ja noch nicht. Kann ich das trotzdem anwenden? Hier wurde von der Gegenseite ja ein Betrag gefordert, wir haben gesagt Mdtin. hat alles gezahlt, dann kam der MB gegen den wir Widerspruch erhoben haben, seit dem wird außergerichtlich hin und her geschrieben.

Hoffe noch einmal auf eure Hilfe. Ich hab Freitag meinen letzten Tag und bin dann erst einmal 3 Wochen im Urlaub, vorher möchte ich die Sache aber erst einmal weg haben.
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#14

01.09.2009, 09:26

Hat keiner weiter eine Idee?!? :(
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#15

02.09.2009, 12:42

Immer noch keiner? Ich bin wirklich am verzweifeln. Ich hab meine Kommentare auch schon durchgewühlt und nichts gefunden. :(
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Bibi
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#16

02.09.2009, 12:58

Worum geht es denn eigentlich noch? Wurde der Widerspruch nur wegen der Gebühren für die Ratenzahlung + Zinsen eingelegt?

Ich würde jetzt erstmal so wie schon geschildert an den Gegner schreiben und darlegen, warum Ihr der Meinung seit, dass keine Gebühren für die Ratenzahlungsvereinbarung angefallen ist, da kannst Du dann gleich auch noch auf die falsch berechneten Zinsen hinweisen.

Schließlich ist ja der Gegner im Zugzwang; er will doch was von Eurer Mandantin, dann soll er auch darlegen, warum und wieso die Forderung berechtigt ist. Notfalls müsste er dies ja sowieso vor Gericht begründen.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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#17

03.09.2009, 15:11

Den Sachverhalt hatte ich noch einmal kurz in #13 geschildert. Deswegen war ich auch der Meinung, dass die Anmerkung von GVZ Alt nicht zu meinem Fall passt. Aber ich werde es nun so probieren müssen, ich weiß nicht, wie ich anders argumentieren sollte außer halt, dass die Mandantin nie eine Kostennote bekommen hat über die angeblich aufgrund der getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung entstandenen Einigungsgebühr.
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rosa

#18

05.09.2009, 22:47

die Anwälte haben natürlich nur Anspruch auf Gebührenausgleich gegenüber ihrem eigenen Mandanten. Der Übernahme der enstandenen EG muss der Schuldner zustimmen, das sollte schriftlich geschehen, natürlich geht es auch mündlich aber dann trägt der Gläubiger die Beweislast. Du brauchst dafür eigentlich keine Rechtssprechung über die EG oder so, dass die Anwälte nur einen Gebührenanspruch gegen ihren Auftraggeber und nicht gegen ihren Schuldner haben muss denen klar sein :) ich würde die mal um Übersendung der in Rechnung gestellten Gebühren bitten....oder um Übersendung des Schriftstückes mit welchem euer Mandant der Übernahme der EG zustimmt (weiß, dass es das nich gibt)
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#19

06.09.2009, 08:57

Ich hab nun 3 Wochen Urlaub *juhu* und hab die Akte am Donnerstag fertig gemacht. Habe einfach geschrieben, dass der Mandantin nie eine EG in Rechnung gestellt worden ist und dass diese nie der Übernahme der EG zugestimmt hat.

Mal gucken, was da zurückkommt. ;)
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aculita
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#20

17.11.2009, 12:08

Hey, LuzZi,

kam was? Dein Urlaub müßte ja mittlerweile eigentlich vorbei sein...
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