Zustellung VB durch Gericht oder GVZ

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Finja75
Forenfachkraft
Beiträge: 132
Registriert: 12.04.2009, 16:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Niedersachsen

#1

24.08.2009, 22:06

Hallo Ihr Lieben, :wink1

im Antrag auf Erlass des VB´s kann man ja zwischen der Zustellung des VB´s durch das Gericht oder den GVZ wählen.

In meiner "alten" Kanzlei wurden die VB´s immer durch das Gericht , in meiner "jetzigen" Kanzlei durch den GVZ zugestellt.

Bitte klärt mich mal auf, wo hier die Vor- bzw. Nachteile beider Zustellungsarten sind? Welche Zustellung bevorzugt Ihr?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#2

24.08.2009, 22:25

Hallo Finja,
In meiner "alten" Kanzlei wurden die VB´s immer durch das Gericht , in meiner "jetzigen" Kanzlei durch den GVZ zugestellt.
So war bzw. ist es bei mir auch.

Jetzt lassen wir die VB in 99 % der Fälle vom GVZ zustellen. Wir machen somit ZV-Auftrag an den GVZ und bitten um gleichzeitige Zustellung des VB. Das ist ja rechtens, weil der Titel entweder vor oder gleichzeitig mit der ZV zugestellt werden muss. Somit ist der Schuldner nicht "vorgewarnt", was der Fall wäre, wenn man den VB durch das Gericht zustellen lässt.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Jupp03/11

#3

24.08.2009, 22:26

Da wir in aller Regel als erstes die Kontopfändung machen, hat ja auch den größten Erfolg, kann m. E. nur die Zustellung per Gericht erfolgen.
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#4

24.08.2009, 22:35

Wir lassen immer durch das Gericht zustellen.

Vorteile bzw. Unterschiede könnte ich jetzt keine benennen.

Evtl. fallen durch die Zustellung durch den GRVZ höhere Kosten an, wenn nicht gleichzeitig mit der Zustellung vollstreckt wird.
Ob auch die Wartezeit bis zur Zustellung länger ist kann ich nicht sagen, weil mir wie gesagt die Vergleichswerte fehlen.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#5

24.08.2009, 22:38

Wie Jupp.
Die gewollte(n) Zwangsvollstreckungsmaßnahme(n) spielen eine wesentliche Rolle, wie man es macht.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Bibi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 05.12.2007, 08:45
Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: @home

#6

25.08.2009, 08:33

Kann mich nur anschließen. Je nachdem, welche ZV-Maßnahme Du durchführen willst, kannst Du danach entweder per Gericht oder per GVZ zustellen lassen.

Der Einfachheit halber lasse ich aber immer durch das Gericht zustellen.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#7

25.08.2009, 09:08

Wir lassen auch immer durch das Gericht zustellen, da dies keine weiteren Kosten verursacht.
Liebe Grüße nici77
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#8

25.08.2009, 09:55

In der Regel duirch das Gericht, selten durch den GVZ da das ja erst mal nur mehr kostet (12 € für die Zustellung). Kommt immer auf die Pfändung an.
LG Grübchen
Antworten