MB gegen Betreuer?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Moli
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 438
Registriert: 05.06.2008, 11:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#1

12.08.2009, 07:59

Guten Morgen,

ich brauch mal wieder Eure Hilfe. Ich muss einen Mahnbescheid machen gegen eine Schuldnerin, die unter Betreuung steht. Mein Chef sagt, ich muss den Mahnbescheid gegen die Betreuerin machen. Ist das richtig. Muss es nicht eher heißen "Frau XY, vertreten durch die Betreuerin Frau ...
LG Moli
susi1982
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 10.11.2007, 20:59
Wohnort: Borsdorf

#2

12.08.2009, 08:11

ich würde auch als Antragsgegner den Betreuten XY, vertreten durch Betreuerin Frau ...

Schuldner ist ja der Antragsgegner, nicht die Betreuerin mit ihrem persönlichem Vermögen.
Ich arbeite nach dem Hauskatzen-Verfahren:
Ich schleiche zur Arbeit,
lege die Pfoten auf den Tisch
und warte auf die Mäuse!
Dine75
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 11.08.2009, 15:52
Wohnort: Wuppertal

#3

12.08.2009, 08:22

Ich hab so´nen Fall auch. Habe das Mahnschreiben an den Schuldner und eine Kopie an die Betreuerin geschickt. Den Mahnbescheid allerdings an den Schuldner -ohne vertr. durch die Betrueung-. Der VB liegt mir jetzt seit nem Jahr vor und hat so auch noch keine Probleme gemacht. Vielleicht sind noch Unterschiede in der Betreung zu machen -weiss ich nicht-. Meist ist ja so ne Betreuung auch zeitlich begrenzt.
Moli
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 438
Registriert: 05.06.2008, 11:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#4

12.08.2009, 09:32

Ich danke Euch. Ich hatte mir das auch so überlegt, gegen xy, vertr. durch die Beteuerin.

Liebe Grüße
Moli
LG Moli
Dine75
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 11.08.2009, 15:52
Wohnort: Wuppertal

#5

12.08.2009, 09:58

Den MB aber schon an die Anschrift des Schuldners oder? Ich denke so biste auf der sicheren Seite!
Moli
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 438
Registriert: 05.06.2008, 11:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#6

12.08.2009, 10:58

An die Anschrift des Schuldners hätte ich den MB schon zustellen lassen. Ich denke, dass das auch richtig ist.
LG Moli
Dine75
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 11.08.2009, 15:52
Wohnort: Wuppertal

#7

12.08.2009, 11:07

Genau!
Moli
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 438
Registriert: 05.06.2008, 11:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#8

12.08.2009, 17:45

Ich brauche in dieser Sache noch mal Eure Hilfe, habe ich erst jetzt gesehen.

Ich habe hier lt. Chef 2 Schuldner, die mit dem Mandanten zu einer Erbengemeinschaft gehören. Auf jeden Miterben entfällt jetzt ein Betrag von 2500,00 Euro. Für einen dieser Miterben soll ich nun bei den anderen zwei Miterben jeweils den Betrag von 2500 Euro geltend machen. Nun meint Cheffe, ich soll eine Akte anlegen und gegen die Miterben als Gesamtschuldner vorgehen. Aber das geht doch nicht. Das hieße ja, dass einer 5000 Euro bezahlen müßte, wenn der andere nicht zahlt.
Bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer oder Chef?
LG Moli
Antworten