VB und Ratenzahlungsvereinbarung

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HRA86
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#1

10.08.2009, 21:55

Hallo !!!

Ich stehe vor folgendem Problem:

Ich muss einen VB machen. Mittlerweile haben wir dem Gegner aber eine Ratenzahlungsvereinbarung zukommen lassen, auf welche er auch 2 Raten bezahlt und diese unterschrieben auch zurückgeleitet hat.

Muss ich nun die Gebühr der Vereinbarung auch mit in den VB aufnehmen?

Freue mich über Antworten.
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rebru82
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#2

11.08.2009, 07:34

Hatte so einen Fall noch nicht, aber ich würde es machen. Da das Gericht die Forderung ja nicht zu prüfen hat, müsste der Gegner dann Einspruch dagegen einlegen.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Bibi
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#3

11.08.2009, 08:32

Nein, die Gebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung wird nicht in den VB mit aufgenommen, da es sich um Kosten handelt, die für das MV entstanden sind. Ich hoffe Ihr habt die Vereinbarung entsprechend so formuliert, dass ihr den VB trotz der Vereinbarung beantragen könnt. Ansonsten ist mit der Vereinbarung nämlich eine Stundung verbunden, so dass der VB für die Dauer der Ratenzhlg. nicht beantragt werden dürfte.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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nici77
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#4

11.08.2009, 09:07

Hast Du den Schuldner darauf hingewiesen, dass du trotzdem den VB beantragst, falls er irgendwann mal keine Raten mehr zahlt? So mach ich das immer und bis jetzt hat sich noch keiner beschwert. Ansonsten nehm ich die Gebühr für die Vereinbarung auch nicht in den VB auf, sondern erst dann in das Foko.
Liebe Grüße nici77
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