Schuldner verstirbt vor Zustellung von Titel!

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Jara
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#1

28.06.2006, 13:45

SChuldner ist am 09.11.2005 verstorben, VU wurde am 09.11.2005 zugestellt und KFB am 05.12.2005!

Was bedeutet das für Gläubiger bzw. mögliche Vollstreckung gegen Erben? Muss wohl neu zugestellt werden, oder?
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Pepsi
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#2

28.06.2006, 13:50

muss sowieso umgeschrieben werden auf die Erben!
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dundine
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#3

28.06.2006, 14:52

hi,

am besten mal beim nachlassgericht anrufen und informieren, ob es schon einen erbschein gibt. und von dem dann die ganzen erben, die als schuldner ja in frage kommen, abschreiben, damit der titel auf diese umgeschrieben werden kann.
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wifey
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#4

28.06.2006, 20:46

dumm ist's nur, wenn alle die Erbschaft ausschlagen - also ich schließe mich dundine an :tel und nachfragen, ob es Erben gibt, wenn ja, Titel umschreiben lassen und los geht's ... wenn nein, Pech gehabt :?
Viele Grüße

ich
Jara
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#5

06.08.2009, 12:28

Hallo zusammen,

habe einen ähnlichen Fall und keine wirklich abschließende Meinung dazu gefunden:

Diesmal ist der Schuldner im Mahnverfahren, nach Zustellung MB und vor Zustellung VB verstorben! Erben sind bekannt.

Wir diskutieren heiß...

Meiner Meinung nach muss doch eine "Aufnahme dieses Mahnverfahren" gegen die Erben in irgendeiner Form möglich sein, oder?

Muss wirklich ein neuer Mahnbescheid gegen die Erben beantragt werden un die ganzen Kosten von einigen Hundert Euro weil die Forderung recht hoch ist müssen wieder ausgelöst werden?

Wer zahlt dann die Kosten des ersten Verfahrens??? Schließlich kann der Gläubiger nichts dafür wenn der Schuldner verstirbt?

Weiß jemand Rat?

Das kann ich auch nirgends nachlesen, jedenfalls finde ich nichts....
JonesJess
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#6

06.08.2009, 12:45

Ist Dir denn auch bekannt, ob die Erben das Erbe angetreten oder es ausgeschlagen haben? Denn wenn alle das Erbe ausschlagen, ist nichts mehr zu holen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Jara
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#7

06.08.2009, 13:12

Danke für die Antwort!

Ja, das ist ja klar, das muss natürlich alles ermittelt sein!

Das ist ja auch nicht meine Frage ;-)))

Geht mal davon aus, dass wir alle notwendigen Infos zum Nachweis darüber wer Erbe geworden ist haben usw. Das sind alles Fragen die sind geklärt!

MIr geht es rein um die Frage ob das Mahnverfahren wieder aufgenommen werden kann, wenn ja wie!?

Und wer dann die Kosten trägt....

DANKE
JonesJess
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#8

07.08.2009, 15:11

Na die Kosten für die Wiederaufnahme eines Mahnverfahrens trägt doch immer in erster Linie der Mandant - eben der Auftraggeber. Titelumschreibung und los gehts. Also, wenn Du alle nachweise hast und das Erbe angetreten wurde, Titel umschreiben lassen und dann nochmal MB an die Erben.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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