Hallo zusammen,
habe hier folgendes Problem:
Wir vertreten eine Erbengemeinschaft, die aus insgesamt 5 Mitgliedern besteht. 3 der Mitglieder sind in Hessen wohnhaft, ein Mitglied in Bayern und ein Mitglied in der Schweiz.
Der Erbengemeinschaft steht ein Anspruch aus einem Pachtvertrag zu.
Nun meine Frage:
An welches Mahngericht ist der Antrag zu richten? Hat jemand von Euch Erfahrung mit so etwas? Die Mitglieder müssen ja einzeln als Antragsteller aufgeführt werden, da ja die Erbengemeinschaft weder rechts- noch parteifähig ist.
Bin leider mit der Angelegenheit etwas überfordert Und beim Mahngericht erreiche ich um die Uhrzeit ja auch niemanden mehr.
Wär super, wenn Ihr eine Antwort für mich hättet.
Danke im Voraus,
Grüße Aika
Mahnbescheid mit mehreren Antragstellern im In- und Ausland
Hallo, in dem Fall hat der Antragsteller die Wahl, welches Gericht er anruft, siehe § 35 ZPO. Also hast die Wahl AG Hüneberg für Hessen, Amtsgericht Coburg für Bayern oder AG Berlin-Schöneberg für den Mdt mit ausländischem Sitz.
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wobei ich aus erfahrung sagen kann, dass schöneberg bzw. ich glaub mittleweile macht das wedding, komplett überlasetet ist. da braucht ein mahnbescheid mal schnell ne lange ecke länger. daher würde ich das schonmal nicht nehmen