Hallo alle miteinander,
ich habe folgende Frage:
Mein Chef hat mir gerade eine Rechnung an einen Mandanten gegeben. Nach wiederholter Aufforderung bezahlt dieser immernoch nicht und ich soll nun einen Mahnantrag fertigen.
Allerdings sollte ich nachschauen, ob der Rechtsanwalt die Mehrwertsteuer im Mahnbescheid geltend machen kann, wenn es in dem Mahnbescheid um ihn als RA geht.
Kann mir da jmd helfen?
Mehrwertsteuer der RA-Kosten im Mahnbescheid geltend machen?
- Fräulein Schnürschuh
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Die Mwst auf die ursprüngliche Rechnung kann natürlich geltend gemacht werden.
Für die weiteren Kosten des Mahnverfahrens fällt allerdings keine Mwst mehr an wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.
Für die weiteren Kosten des Mahnverfahrens fällt allerdings keine Mwst mehr an wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.
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