Schuldner in Haft und nun?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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monk
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#21

22.01.2008, 23:52

monk an schneeflocke - monk an schneeflocke ...

Bitte wieder Luft holen ... und du weißt doch: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Mach dich nicht verrückt, du schaffst das schon.
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GabiP.
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#22

23.01.2008, 00:33

Monk anschließen:

einatmen, ausatmen, einatmen, ausatmen......

ich bin morgen nachmittag wieder in der kanzlei, da kann ich Dir dann eventuell noch einen Text zukommen lassen, ansonsten FRAGEN - wir sind ja da
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blackcat
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#23

23.01.2008, 08:24

Ich muss genau das gleiche machen, ihr habt mir sehr geholfen :-)
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monk
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#24

23.01.2008, 09:09

Das ist doch super ... schön, dass es FoReNo gibt :daumen
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pasc1976
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#25

23.01.2008, 09:10

Guten Morgen!

@schneeflocke

Sehe gerade, dass mir monk mit seinem Pfändungstext schon zuvorgekommen ist. Denke bei dem Pfüb daran, dass Du als Vollstreckungsgericht das Gericht nimmt, in dessen Bezirk der Schuldner vor Haftantritt seinen Wohnsitz hatte. D.h., Du muß im Rubrum schreiben:

Hans Müller, c/o JVA Mainz, Anschrift
vormals wohnhaft gewesen Schillerstraße 1 in Köln

Dann wäre also Köln das Vollstreckungsgericht

DS ist dann

Land Rheinland-Pfalz
vertr. d.d. Justizvollzugsanstalt Mainz
diese vertr. d.d. Leiter der JVA Mainz
Anschrift

LG pasc1976
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schneeflocke
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#26

23.01.2008, 13:58

So, endlich hab ich Zeit zum Schreiben hier.

Erstmal Danke für Eure Hilfe.

Erst dachte ich, ich steh am Abgrund und nun bin ich einen Schritt weiter!

Ich habe von der Staatsanwaltschaft die Info bekommen (hab ein bißchen telefoniert heute), dass ich eine Zulassung der ZV gemäß § 111 g StPO stellen muß.

Der zuständige Staatsanwalt gibt dann sein ok oder aber nicht. Wenn ich dann die ZV einreiche (richtig gelesen ZV und nicht Pfüb), dann muss ich diese Zulassung, wenn ich sie denn bekommen habe, meinem ZV Antrag beilegen.


So, jetzt bin ich mal gespannt, wie es weiter gehen wird.

Mein Leben ist ein einziges großes dunkles Fragezeichen.

So.... muss wieder was tun.
:cry:
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-lehmy-girl-
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#27

14.01.2009, 14:06

@schneeflocke

frag doch vorher mal bei der JVA nach, ob an den schld. eigengeld ausbezahlt wird. das wäre zunächst mal das kostengünstigste.
sweety1686
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#28

20.07.2009, 18:08

Hallo, ich muss auf der Arbeit auch das eine ZV machen gegen ein Schuldner, der ein Häftling ist. Durch dieses Thema weiss ich jetzt, dass man Eigengeld pfänden kann, man jemand mir ein passenden Pfübtext per privater Mail zu schicken? Soll die ZV noch diese Woche fertig machen. Wäre echt nett von euch.

Danke im Voraus.
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Pepples
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#29

20.07.2009, 19:44

Du hat doch RA-Micro. Da müsste eigentlich ein entsprechender Text hinterlegt sein.
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sweety1686
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#30

20.07.2009, 20:54

da ist aber nur der normale Pfüb drin. Nicht direkt der Pfüb auf Eigengeldpfändung. Ich brauche nur dazu einen Mustertext
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