Gläubiger bucht Zahlung zurück

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Maeva
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#1

02.06.2009, 11:34

Ich habe hier einen Gläubiger, der die Zahlung unseres Mandanten zurück bucht mit der Begründung, dass man mit einer Ratenzahlung nicht einverstanden sei und die Schuldnerin doch ihr Kindergeld abtreten möge.

Da fällt mir ehrlich gesagt nix mehr zu ein...


:shock:
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Artemis
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#2

02.06.2009, 11:40

Wow! Sowas sieht man selten....

Aber sag mal, gehört das nicht in die Kategorie: Gläubiger mit verdrehter Weltanschauung? Gibt's hier so'nen Fred? Vielleicht sollten wir den neu anlegen? :mrgreen:

Ne, mal ehrlich: Wenn die Schuldnerin ihr Kindergeld abtritt, bekommt euer Gläubiger doch bestimmt wieder Raten, oder ist die Forderung niedriger als die monatliche Kindergeld-Zahlung?
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romex
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#3

02.06.2009, 11:56

Ja eben! Wie hoch ist denn die Zahlung???

Wir haben einen Mandanten, der die Ratenzahlung einer Schuldner auch abgelehnt hat und uns gebeten hat, zu vollstrecken! Die hat knapp 2000,00 EUR offen und bot 20,00-Euro-Raten an. Wollte unser Mandant definitiv nicht. Was soll man da machen???
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#4

02.06.2009, 12:03

Hm, na gut, bei sowas kann ich das gut verstehen, wenn man sich überlegt, dass der Schuldner dann über 8 Jahre lang zahlen würde. Wir haben hier nen ähnlichen Fall liegen, aber mit 40,00 € Raten. Die Schuldnerin ist auch ca. 5 Jahre dabei mit Ratenzahlungen... :roll:

Aber hier wäre wirklich interessant, die Forderungshöhe und die geleistete Rate zu wissen.
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#5

02.06.2009, 12:08

Klar sind die Ratenzahlungen manchmal nicht hoch, aber ich finde es besser, als wenn gar nicht gezahlt wird, wirtschaftlich gesehen rechnet sich das vielleicht nicht immer.
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#6

02.06.2009, 21:16

:zustimm katuscha

Aber klar, wenn der Mandant das nicht will, man kanns ihm ja auch nicht "reinprügeln" :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#7

03.06.2009, 00:04

Ich glaub die Forderung beläuft sich auf nicht mehr wie 150,00 € und unsere Mdtin würde gern 25,00 € monatlich darauf zahlen.

Aber mal ganz davon abgesehen, das Kindergeld steht doch dem Kind zu oder seh ich das falsch? Und soll unsere Mandantin jetzt einfach weiter Raten zahlen? Sind ja irgendwie schön blöd, wenn sie es immer wieder zurück buchen...

:hofnarr
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#8

03.06.2009, 06:47

Wie kommt der Gläubiger denn drauf, daß die Schuldnerin das Kindergeld abtreten soll? Bei der Forderung schon ziemlich merkwürdig :roll

Wenn der Gläubiger die Ratenzahlung verweigert, was er ja kann, muß er z.B. die EV einleiten.

Hat die Mandantin die schon abgegeben? Dann den Gläubiger anschreiben, das mitteilen und schreiben, daß er gar nichts bekommt, er soll die Ratenzahlung lieber annehmen, hilft auch schon mal.

Ansonsten hat die Mandantin wahrscheinlich Pech gehabt. Wenn es dem Gläubiger egal ist, was er an Kosten pp. aufwenden muß, läßt er sie zur EV gehen, ob es was bringt oder nicht.
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#9

03.06.2009, 08:33

@JSanny u. Katuscha: :zustimm

Notfalls müsste man, wenn der Gläubiger die Ratenzahlung nicht haben will, diese bei der Hinterlegungsstelle einzahlen. Dann hat man dann auch den Beleg, dass bereits eine Teilzahlung für den Gläubiger vorhanden ist.
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#10

03.06.2009, 09:00

JSanny hat geschrieben:Dann den Gläubiger anschreiben, das mitteilen und schreiben, daß er gar nichts bekommt, er soll die Ratenzahlung lieber annehmen, hilft auch schon mal.

Ansonsten hat die Mandantin wahrscheinlich Pech gehabt. Wenn es dem Gläubiger egal ist, was er an Kosten pp. aufwenden muß, läßt er sie zur EV gehen, ob es was bringt oder nicht.
Ich finde dann ist es aber nicht fair, wenn der Schuldner dann die Kosten für die EV und den GVZ zahlen muss, immerhin wollte sie ja Raten zahlen.

Und Abtretung von Kindergeld geht doch gar nicht, oder???
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