Pfändung, Mdt. ist Drittschuldner

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Dagmar
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#1

10.04.2007, 16:55

Hi @ all,

hab wieder mal ein kleines Problem. Scheint zur Zeit wohl öfters vorzukommen. :-D

Also, unsere Mandantin wurde vom Finanzamt als Drittschuldnerin angeschrieben. Sie zahlt an Ihre Mutter bzw. Dritte (vertraglich geregelt) Barunterhalt, Betreuungskosten (Gehalt für die Haushaltshilfe), Krankenkassenbeiträge, Autoversicherung und -steuer sowie Telefonkosten.

Das Finanzamt hat nun die Forderung der Mutter aus diesem Vertrag gegenüber ihrer Tochter gepfändet.

Meine Frage nun sind die Betreuungskosten pfändbar? Stehe hier völlig auf dem Schlauch. :-(

Dass die Krankenkassenbeiträge nicht pfändbar sind, ist klar, aber an den Betreuungskosten habe ich mir irgendwie festgebissen.

Hoffe auf Antwort.

Viele Grüße
Dagmar :-D
StineP

#2

10.04.2007, 17:03

Wenn sie Gehalt an Dritte zahlt, dann sind diese nicht pfändbar. Nur wenn die Haushaltshilfe Schuldner und die Mandantin Drittschuldner wäre. Aber so nicht.
Gast

#3

10.04.2007, 17:09

die Betreuungskosten werden doch wahrscheinlich unter dem pfändbaren Betrag liegen, oder????
Dagmar
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#4

11.04.2007, 10:29

Danke StineP.

@Preußi
Die Betreuungskosten liegen unter dem pfändbaren Betrag, aber nicht die Haushaltshife ist Schuldnerin.

Viele Grüße
Dagmar
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