HILFE! Mahnbescheid gegen Fitnessstudio - (freiberuflich)

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YEAH00
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#1

29.05.2009, 11:31

Hallo, ich hab hier eine Beitreibungsangelegenheit gegen ein Fitnessstudio namens "Körperfit". (Name erfunden)

Nachdem diese auf unser Aufforderungsschreiben hin nicht reagiert haben, soll ich einen Mahnbescheid beantragen.

Nachdem ich ja nicht wusste, um was genau eine Rechtsform es sich handelt und ich leider schon mal einen falschen Mahnbescheid gegen eine Einzelfirma erwirkt habe (ich habe den Mahnbescheid gegen Gasthaus Muster, Musterstr. 1, 99999 Musterhausen, erworben und Inhaber war nicht eingetragen), habe ich eine Gewerbeamtsanfrage gemacht mit der Bitte mir Inhaber, Rechtsform, etc. alles genau mitzuteilen.

Nun habe ich die Antwort erhalten und die schreiben "Der Gewerbetreibende bzw. die Firma konnte nicht ermittelt werden!"
Sonstige Mitteilung: Bei dem Betrieb "Körperfit" handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die keiner Gewerbeanmeldung nach § 6 GewO bedarf.

Toll gegen wen mache ich nun den Mahnbescheid??! :?: :?: :?:

Ich weiß lediglich noch den Namen des Herrn, dem das Fitnessstudio gehört. (Privatadresse von dem Herrn habe ich allerdings nicht, höchstens die Studioanschrift)
YEAH00
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#2

29.05.2009, 11:33

Ich frage insbesondere deshalb, da der Herr das Fitnessstudio an einen anderen verkaufen möchte in nächster Zeit und wir daher einen korrekten Mahnbescheid nehme ich an gegen den jetzigen INhaber benötigen oder?!
inaD38
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#3

29.05.2009, 14:58

Wenn du den Namen hast, kannst du doch eine EMA machen und ihn dann als Privatperson im MB-Antrag angeben. Ich seh da eigentlich kein Problem.
YEAH00
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#4

29.05.2009, 15:59

ja aber ich weiß ja nicht mal an welches Einwohnermeldeamt?! Er kann ja überall wohnen?!
Sylvia1964
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#5

29.05.2009, 16:02

So ein Fitness-Studio hat doch sicher einen Internet-Auftritt und dort findest Du im Impressum eigentlich alle Angaben, die Du brauchst.
Schau mal nach.
S.
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#6

30.05.2009, 09:36

Wenn feststeht, dass die Person der Inhaber ist und zudem der Name bekannt ist, dann kann man doch zustellen an

Herrn X Y
Inhaber des Fitnessstudios Blablah
Anschrift des Studios.

Es wird doch jemand im Laden postempfangsberechtigt sein.
Zuletzt geändert von 13 am 30.05.2009, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Sylvia1964
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#7

30.05.2009, 10:02

Zustimmung:
so wie 13 das empfiehlt, mache ich das auch. Und die dafür erforderlichen Angabe zum Inhaber finde ich im Impressum. (fast immer)
S.
Eve80
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#8

30.05.2009, 16:30

Manche Angestellte sind übrigens sehr auskunftsfreudig, da kann man anrufen, fragen, wie der Chef heißt und sie sagen es einem, ohne sich was dabei zu denken ;-)
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#9

30.05.2009, 18:14

Das dürfte die absolute Ausnahme sein, zumal gerade eine Rechtsverfolgung und Vollstreckung gegen Fitnessstudios ein Abenteuer der besonderen Art ist.
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#10

30.05.2009, 18:45

13?
Warum ist das ein Abenteuer der besonderen Art?
Ich will gerne glauben, dass der "gemeine Fitness-Studio-Inhaber" schneller laufen kann, als ein "handelsüblicher GV" und sicher auch "stärker" ist. Aber mehr Abenteuer kann ich mir kaum vorstellen.

S.
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