außergerichtliche Vergütung nachfordern?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Sunny
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#1

25.05.2009, 20:07

wir haben vermehrt das problem, dass bei der datenübertragung beim MB irgendein fehler auftritt und dadurch die außergerichtliche gebühr nicht mehr mit im MB/VB steht. leider haben wir das erst festgestellt, als der VB schon erlassen wurde.

hat denn einer ne idee, ob und wie man die nachfordern kann?
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MaryK1984
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#2

25.05.2009, 20:11

Ich hätte jetzt gesagt, noch ein MB über die außergerichtlichen Kosten, aber ob sich das rentiert? Wie hoch ist denn der Betrag?
An dem VB ist nicht mehr zu rütteln.
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Sunny
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#3

25.05.2009, 20:12

naja, die außergerichtlichen kosten sind unterschiedlich, da es nicht nur ein VB ist, bei dem das schief gelaufen is. ab wann würdest du denn sagen, würde sich ein zweiter mahnbescheid rentieren?
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LuzZi
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#4

25.05.2009, 20:24

Na ja, man muss immer bedenken, dass für den weiteren Mahnbescheid ja auch wieder Gerichtskosten anfallen, Anwaltsgebühren etc. pp. Ob sich das überhaupt rentiert ist hier die Frage. Ich würd unter +/- 300,-- €glaub ich gar nicht erst anfangen, kommt wohl aber auch auf die Sache an, Einzelfallbetrachtung eben.

Würde ich an deiner Stelle mal mit deinem Chef besprechen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Sunny
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#5

25.05.2009, 20:31

hab ja schon mit cheffe drüber gesprochen und zuerst war er nich begeistert, da es immer so aussah, als wenn wir zu blöd wären, nen mb zu machen, bis wir festgestellt haben, dass es an der übertragung liegt. aber er meinte, das wir uns alle gedanken machen sollen, ob man es noch irgendwie nachfordern kann. da mir aber nun echt nichts mehr eingefallen ist, hab ich mich halt an euch gewandt.
werd das mit dem zusätzlichen mb mal noch mit cheffe besprechen, wobei ich bezweifle, dass es sich wirklich rentiert.
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