Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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schmitzhl
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#1
20.05.2009, 12:15
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage... Ich habe einen MB, der ist auch zugestellt an den Schuldner... Der VB wurde nicht mehr zugestellt.. Vermerk vom AG: Schuldner ist verstorben...
Was muss ich jetzt tun? Muss ich den Titel (der ja noch kein Titel ist) umschreiben lassen? Muss ich einen komplett neuen MB gegen die Erben machen?
Vielleicht habt ihr ja eine Idee!
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nicole73
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#2
20.05.2009, 12:20
nicht neu machen, "nur" umschreiben lassen! Dazu musst du aber wissen, wer Erbe ist
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schmitzhl
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#3
20.05.2009, 12:22
alles klar, danke schön.. das werde ich dann wohl über das nachlassgericht herausfinden... vielen dank
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kora
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#4
20.05.2009, 12:22
zunächts müsstest du herausfinden ob es überhaupt Erben gibt, kann ja durchaus sein, dass die Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Dann müsste der MB neu beantragt werden und zwar gegen die Erben.
Sofern es keine Erben gibt, hat sich die Angelegenheit wohl zwangsläufig erledigt.
LG Kora.
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kora
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#6
20.05.2009, 12:27
Ich würde dir raten einen neuen MB zu beantragen, denn eine Änderung des MB verkompliziert den Vorgang nur unnötig.
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kora
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#7
20.05.2009, 12:29
Der "alte" müsste dann natürlich zurückgenommen werden.
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schmitzhl
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#8
20.05.2009, 12:30
ja, klingt logisch
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dann finde ich jetzt erstmal raus, ob überhaupt erben vorhanden sind...
danke
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