ZV trotz Einspruch VB?

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nicole73
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#1

12.05.2009, 10:52

Hallo,

wir haben eine Schuldnerin, die gegen den VB Einspruch eingelegt hat. Ich habe aus Überschneidungsgründen trotzdem den VB vom Gericht übersandt bekommen. Wir sind jetzt vor dem Streitgericht.

Kann ich trotzdem aus dem VB vollstrecken?
Davy Jones’ Locker
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#2

12.05.2009, 10:53

Ein VB steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich.
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nephele
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#3

12.05.2009, 10:55

ein VB ist doch meiner meinung nach ein vorläufig vollstreckbarer titel ohne sicherheitsleistung. wir beantragen deshalb nach einspruch immer gleich einstellung der ZV gegen sicherheitsleistung oder so.
also könntest du daraus vollstrecken. blöde wäre dann aber, wenn das gericht jetzt urteilt, dass euch der anspruch nicht zusteht. dann muss euer mandant das ja wieder zurückzahlen.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
nicole73
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#4

12.05.2009, 10:57

sorry, heißt das jetzt ja?

Die Schuldnerin steht kurz vor dem Insolvenzantrag und macht mir das Leben schwer. Ich möchte mich nämlich gern revanchieren.
nicole73
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#5

12.05.2009, 10:58

Das Gericht hat das Verfahren ruhend gestellt, nachdem wir und die Schuldnerin nicht zum Termin erschienen sind. Wir sind aus Kostengründen nicht hingefahren. Die Richterin hat der Schuldnerin schon ein Anerkenntnis anheim gestellt.
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DumDiDum
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#6

12.05.2009, 15:01

dann abwarten, wenn die eh insolvenz beantragt, dann darfst du den VB eh zu den Insolvenzakten reichen und bekommst nix. und vorher bekommst du ja auch nix, sonst hätt sie ja keinen insolvenzantrag gestellt. also gehts nur noch darum kosten für den mandanten zu sparen..
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