die gerichtskosten berechnen sich nach dem land, in dem der MB gestellt wurde. gerade england soll sehr teuer sein. außerdem haben die viele europäische länder kein gesetz, wonach die kosten automatisch gegen den schuldner festgesetzt werden. also müßten die vorher in den MB mit eingebracht werden. somit wären die GK entweder vorher in england zu erfragen oder aber vorher zu schätzen und dann mit in den MB aufzunehmen. genauso mit den RA-Kosten, aber die lassen sich ja wieder nach rvg berechnen
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