Europäisches Mahnverfahren - Kosten, Antragsformular

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alexandras
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#11

05.05.2009, 07:13

der antrag muss auch in der landessprache gestellt werden. das formular selbst läßt sich am ende auf knopfdruck in die landessprache übersetzen. aber die textfelder, die ausgefüllt sind, müßten schon in landessprache geschrieben sein, weil diese die seite nicht mit übersetzt.

die gerichtskosten berechnen sich nach dem land, in dem der MB gestellt wurde. gerade england soll sehr teuer sein. außerdem haben die viele europäische länder kein gesetz, wonach die kosten automatisch gegen den schuldner festgesetzt werden. also müßten die vorher in den MB mit eingebracht werden. somit wären die GK entweder vorher in england zu erfragen oder aber vorher zu schätzen und dann mit in den MB aufzunehmen. genauso mit den RA-Kosten, aber die lassen sich ja wieder nach rvg berechnen :) sonst bleibt euer mandant auf den kosten des MV sitzen, wenn die nicht vorher in den MB mit aufgenommen wurden...
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Kirschblüte
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#12

05.05.2009, 08:13

Hi Alexandras,

danke für deine Antwort. Ich beantrage den MB hier in Deutschland. Fallen dann 1 GK an? Und die Gebühren nach RVG... nach welcher Nummer berechnest Du die?

LG
alexandras
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#13

05.05.2009, 08:58

wenn du ihn hier in deutschland beantragst, wäre das ganz normal wie ein normaler MB abzurechnen, also 0,5 GK und 1,0 VG nach 3305.

zuständig ist für das europäische mahnverfahren das ag wedding.
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#14

05.05.2009, 09:11

Ok, alles klar. Vielen Dank.
Gast

#15

08.07.2009, 15:50

Weiß jemand, ob es neben der Möglichkeit der Online-Antragstellung auch schon Rechtsanwaltssoftware gibt, mit der man das europäische Mahnverfahren beantragen kann?
Danke
Andi
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