Gerichtsvollzieherkosten

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ReNo-Mädel
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#1

29.04.2009, 09:56

Hallo alle zusammen,

vielleicht könnt ihr mir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

Haben einen ZV-/EV-Kombiauftrag gemacht. Der Schuldner erschien zum vereinbarten EV-Termin nicht, dann haben wir eine erste Kostenrechnung bekommen und der Schuldner hat die EV dann doch abgegeben.

Abgerechnet wurden in der ersten Rechnung 7,50 EUR Zustellkosten, 12,50 EUR für die einstw. Einst. eV, 2,50 EUR WG-Pauschale, 4,- EUR Pausch.-Auslagen UND 18,00 EUR "V.wderspr. ...09". Also das Datum, an dem der Schuldner der EV widersprach.

In der zweiten KR sind die Verhaftung 30,- EUR und die Abnahme der EV ebenfalls 30,- EUR berechnet, was ja okay ist denke ich. Angerechnet wurden 12,50 EUR "§§ 3,4 und 4" und 2,50 EUR WGPauschale und 9,50 Pausch. Auslagen.

Also ich kann ja weitestgehend folgen, aber 12,50 EUR einstweilige Einstellung und nochmal 18,00 EUR "V. widerspr."?? :shock:

vielen Dank im Voraus
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Smilie
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#2

29.04.2009, 10:09

Kann leider mit den einzelnen Angaben nix anfangen. Aber für den Fall, dass es irgenwie weiterhilft:

http://www.pfaendung.com/GvKostG.html

Da sind die Gebühren genau bezeichnet.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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ReNo-Mädel
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#3

29.04.2009, 10:57

da hab ich leider auch schon nachgeschaut :(

das Problem ist, dass er bei den 18 EUR auch keine Nr./§§ angibt.

Er ist leider erst wieder Freitag tel. erreichbar, also dann wohl nächsten... dann warte ich wohl und ruf dann mal an.
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DumDiDum
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#4

29.04.2009, 19:03

Die 12,50 sind für die eingestellte Amsthandlung Nr. 604, aber die 18 € sind auch mir ein Rästel, Fr ist übrigens Feiertag. stell es auf jendenfall mal ein, wenn du weißt, was er gemeint hat.
silvester
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#5

30.04.2009, 06:46

Ich gehe davon aus, daß auch die Verhaftung beantragt war, wenn der Schuldner zum Termin der EV nicht erscheint oder die Abgabe verweigert. Ohne derartigen Antrag hätte der GV den Schuldner nicht verhaften dürfen und könnte auch die Gebühr dafür nicht erheben.
1. ZV
KV 604 = 12,50
KV 711 = 2,50
KV 713 = 3,00
Summe= 18,00
2. EV
KV 100 = 7,50
KV 604 = 12,50
KV 713 = 4,00
3. Verhaftung
KV 260: 17,50 (30,00 minus angerechneter 12,50)
KV 270: 30,00
KV 713: 9,50

So müßte wohl die Rechnungen insgesamt erklärt sein.
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