Mahnbescheid für Erbengemeinschaft

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Mädchenfüralles
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#1

28.04.2009, 08:40

Guten Morgen,

ich hab ein Problem und das ist mir fast schon peinlich. Ich steh total auf dem Schlauch. Ich hab seit Ewigkeiten keinen Mahnbescheid mehr gegen eine Erbengemeinschaft gemacht.

Unsere Mandanten sind zwei Brüder (Erbengemeinschaft) die ein Haus an eine dritte Person, die nichts mit der Erbengemeinschaft zu tut hat, vermietet haben.

Jetzt stehen Mieten aus und ich soll einen Mahnbescheid machen und ich weiß nicht genau wie ich den ausfüllen muss.

Muss ich die beiden Brüder als eigene Antragsteller eintragen? Ich hab einen Mietvertrag in dem steht als Vermieter.

Erbengemeinschaft: X und Y, vertreten durch Y

Danke für die Hilfe
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Mädchenfüralles
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#2

28.04.2009, 09:17

Kann mir niemand helfen?
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wifey
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#3

28.04.2009, 09:20

Kannst Du das nicht so direkt eintragen? Erbengemeinschaft: X und Y, vertreten durch Y
Viele Grüße

ich
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Mädchenfüralles
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#4

28.04.2009, 09:28

Genau das ist ja mein Problem.

Ich weiß nicht, ob die Erbengemeinschaft bei den juristischen Personen eintragen muss, oder als natürliche Personen und zwei Antragsteller.
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Soenny
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#5

28.04.2009, 09:33

Ich würde entweder beide eintragen als Antragsteller oder der eine erteilt dem anderen eine Abtretung und es macht nur einer die Forderung geltend.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Büroengelchen

#6

17.12.2014, 12:36

Hallo :-)
Eine kurze Frage: Soll `nen Mahnbescheid gegen 4 Erben (Erbengemeinschaft) beantragen. Muss ich die Erbengemeinschaft in diesem Antrag besonders erwähnen oder einfach 4 Antragsgegner angeben?

Vielen Dank schonmal :-)
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