Welche Kosten im Mahnverfahren sind verzinslich?

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Bindi00
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#1

09.04.2009, 10:52

Hallo,

stehe im Moment irgendwie auf dem Schlauch und brauch Hilfe :cry:

Möchte gerade ein Forderungskonto nachbuchen und mein Programm Annotext möchte nicht so wie ich will.

Problem:
Lt. Meinem Vollstreckungsbescheid sind die Kosten des Verfahrens verzinslich. Nun sind im VB erst die GK aufgezählt und darunter die Kosten des Verfahrens. Betrifft die Verzinsung auch die GK oder nur die RA Kosten für MB und VB?

Hinzu kommt jetzt noch, dass mein Programm meint, GK und RA Kosten für den MB sind verzinslich, die RA Kosten für den VB aber nicht mehr :twisted:

Ich habe damals gelernt, dass GK nicht verzinslich sind! Hat sich da was geändert. ? Wie ist es nun richtig.

DANKE Bindi00
StineP

#2

09.04.2009, 10:55

Betrifft die Verzinsung auch die GK
Niemals die GK!#

oder nur die RA Kosten für MB und VB
m.m. nur auf entsprechenden Antrag-

Wie und wo steht denn in deinem Titel, dass die verzinslich sind? Wenn es da drin steht, dann muss das doch Grundlage sein für deine Forderungsaufstellung.
alexandras
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#3

09.04.2009, 11:08

Die Verzinsung muss bei Antrag des VB angekreuzt werden. Wenn dies passiert ist, steht das mit der Verzinsung auf der rechten Seite des VB als letzter Satz "Die Kosten des Verfahrens sind ab .... mit fünf Prozent über dem jew. Basiszinssatz zu verzinsen"

Die Kosten des Verfahrens sind ja die GK und die MB+VB Geb. (zzgl. Auslagen u. ggfls. Umsatzsteuer) also ist die Gesamtsumme der Kosten zu verzinsen. Habe dies bisher immer so verzinst und die etwas gegenteiliges gehört
Xuka
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#4

09.04.2009, 11:36

@alexandras :zustimm

@Stine: Im KFB werden die GK doch auch verzinst, die Verzinsung im Mahnverfahren läuft analog.
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