Hallo,
stehe im Moment irgendwie auf dem Schlauch und brauch Hilfe
Möchte gerade ein Forderungskonto nachbuchen und mein Programm Annotext möchte nicht so wie ich will.
Problem:
Lt. Meinem Vollstreckungsbescheid sind die Kosten des Verfahrens verzinslich. Nun sind im VB erst die GK aufgezählt und darunter die Kosten des Verfahrens. Betrifft die Verzinsung auch die GK oder nur die RA Kosten für MB und VB?
Hinzu kommt jetzt noch, dass mein Programm meint, GK und RA Kosten für den MB sind verzinslich, die RA Kosten für den VB aber nicht mehr :twisted:
Ich habe damals gelernt, dass GK nicht verzinslich sind! Hat sich da was geändert. ? Wie ist es nun richtig.
DANKE Bindi00
Welche Kosten im Mahnverfahren sind verzinslich?
Niemals die GK!#Betrifft die Verzinsung auch die GK
m.m. nur auf entsprechenden Antrag-oder nur die RA Kosten für MB und VB
Wie und wo steht denn in deinem Titel, dass die verzinslich sind? Wenn es da drin steht, dann muss das doch Grundlage sein für deine Forderungsaufstellung.
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Die Verzinsung muss bei Antrag des VB angekreuzt werden. Wenn dies passiert ist, steht das mit der Verzinsung auf der rechten Seite des VB als letzter Satz "Die Kosten des Verfahrens sind ab .... mit fünf Prozent über dem jew. Basiszinssatz zu verzinsen"
Die Kosten des Verfahrens sind ja die GK und die MB+VB Geb. (zzgl. Auslagen u. ggfls. Umsatzsteuer) also ist die Gesamtsumme der Kosten zu verzinsen. Habe dies bisher immer so verzinst und die etwas gegenteiliges gehört
Die Kosten des Verfahrens sind ja die GK und die MB+VB Geb. (zzgl. Auslagen u. ggfls. Umsatzsteuer) also ist die Gesamtsumme der Kosten zu verzinsen. Habe dies bisher immer so verzinst und die etwas gegenteiliges gehört