habe wieder mal ne Frage, über die ich mir noch nie Gedanken gemacht habe. Wie ist das mit der Verjährung von Zinsen.
Unsere Mandantin hat Probleme mit einer Gläubigerin, die schon mal vor fünf Jahren wegen einer Forderung rumgezickt hat. Jetzt hat die Gläubigerin die ganze Sache wieder aufgewärmt. Damals wurde wohl auch die Forderung per MB geltend gemacht und bei dem alten Forderungskonto wurden die Zinsen alle extra ausgewiesen. Meines Erachtens sind die Zinsen ja per MB geltend gemacht und nicht verjährt.
Wie ist das eigentlich, wenn man die Zinsen nicht geltend macht, nur die Hauptforderung. Die Zinsen verjähren doch dann - oder???
Ich bin wieder mal eine "AUFDEMSCHLAUCHSTEHERIN".
Liebe Grüße
Eure Tinili
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