wir haben hier folgenden fall im büro.
gegenseite hat gegen mandanten mb beantragt. wir haben widerspruch eingelegt und das verfahren ist jetzt in ein gerichtliches verfahren übergegangen. gegenseite hat anspruch begründet und das zuständige ag in minden hat uns die unterlagen zugestellt.
jetzt hat das ag minden uns eine frist von zwei wochen zur verteidigungsanzeige + gleichzeitigen erwiderung der anspruchsbegründung gesetzt. würde angeblich so im zöllner zpo kommentar stehen, dass das möglich ist. ist das erste mal, dass ich sowas höre.
hat ihr auch schon mal sowas gehabt?
übergang mahnverfahren in gerichtliches verfahren
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ja klar. ihr wurdet als prozessbevollmächtigte angegeben.
wo ist eigentlich das problem???
wo ist eigentlich das problem???
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Hallo,
ich glaube Du redest von § 275 ZPO und von § 276 ZPO.
Im schriftlichen Vorverfahren (§276 ZPO) sind die Fristen zur Verteidigungsanzeige und zur Erwiderung geteilt. Zwei Wochen zur Verteidigungsanzeige und zwei weitere Wochen zur Anspruchsbegründung.
Beim frühen ersten Termin (§ 275 ZPO) kann das Gericht dem Beklagten eine Frist zur Erwiderung setzen, die dann logischerweise vor dem Termin ablaufen wird.
Ich hoffe, dass Du dies gemeint hast.
Gruß Carmen
ich glaube Du redest von § 275 ZPO und von § 276 ZPO.
Im schriftlichen Vorverfahren (§276 ZPO) sind die Fristen zur Verteidigungsanzeige und zur Erwiderung geteilt. Zwei Wochen zur Verteidigungsanzeige und zwei weitere Wochen zur Anspruchsbegründung.
Beim frühen ersten Termin (§ 275 ZPO) kann das Gericht dem Beklagten eine Frist zur Erwiderung setzen, die dann logischerweise vor dem Termin ablaufen wird.
Ich hoffe, dass Du dies gemeint hast.
Gruß Carmen
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@gkutes es gibt kein problem. ich wollte lediglich fragen, ob es bei euch schon mal vorkam, dass euch verkürzte fristen gesetzt wurden.
@carmen: ja, ich meinte den § 276. bisher war es immer noch, dass wir 2 wochen für die verteidigungsanzeige plus 2 weitere wochen für die erwiderung gesetzt bekommen hatten. nur das ag minden hat jetzt eine 2 wochen frist für beides gesetzt. termin ist noch nicht anberaumt worden.
achsoooo .... ich sah das nicht als ungewöhnlich, deswegen hab ich wohl die frage nicht rauspicken können.
ich hab wenig mit Amtsgerichten zu tun, aber wenn, dann wird eigentlich immer nur eine zwei wochen frist für alles gesetzt.
kannst ja auch verteidigung anzeigen und die klageerwiderungsfrist verlängern lassen, wenn ihr es nicht schafft
ich hab wenig mit Amtsgerichten zu tun, aber wenn, dann wird eigentlich immer nur eine zwei wochen frist für alles gesetzt.
kannst ja auch verteidigung anzeigen und die klageerwiderungsfrist verlängern lassen, wenn ihr es nicht schafft