eilt! MB-Zustellung an gegner. RA ?!

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Sandra-Andrea
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 23.08.2006, 10:27
Wohnort: Mosbach

#1

30.01.2009, 15:18

haben ein großes problem

wir sollen einen mahnbescheid beantragen, der antragsgegner ist allerdings verzogen und wir wissen nicht wohin, aber er hat einen rechtsanwalt.

das dringende problem die angelegenheit verjährt am montag. wie kann ich im online mahnverfahren die zustellung an den ra veranlassen?????

danke!!!!


Edit by wifey:
Titel angepaßt, in der Hoffnung, dass die Experten so schneller helfen können ;-)
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

30.01.2009, 15:22

Hab vom online-Mahnverfahren gar keine Ahnung - aber kann man nicht einfach eingeben: Schuldner Lieschen Müller, vertr. d. RA Meier ??

(:sorry für die unqualifizierte Antwort/Frage)
Viele Grüße

ich
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#3

30.01.2009, 15:29

Der MB ist dem Antragsgegner zuzustellen. Nicht dem RA. Wo wollt ihr denn vollstrecken, wenn der VB erlassen wurde? Mal davon abgesehen, dass ich bezweifle, dass der Rechtspfleger da mitmacht.

Du brauchst die zustellfähige Anschrift des AGE, sonst hast du schlechte Karten.
gkutes

#4

30.01.2009, 15:32

nimm doch einfach die alte adresse.
in der zwischenzeit kannst du die neue adresse rausfinden. die VJ hemmst du trotzdem
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#5

30.01.2009, 15:33

Genauso isses.
Andreas

#6

30.01.2009, 15:48

Warum sollte man einen MB nicht an den Gegner-RA, der zustellungsbevollmächtigt ist, zustellen dürfen ?

Und was die Verjährung angeht:

MB beantragen reicht doch für's Erste...
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#7

30.01.2009, 15:55

Kommt auf die Forderung an, würd ich sagen. Weiß ich denn im Voraus, ob der RA den Mandanten in genau dieser Sache vertreten wird oder zustellungsberechtigt ist?

Ich geh hier lieber auf Nummer sicher, hab da schon Pferde vor der Apotheke sich übergeben sehen....
Andreas

#8

30.01.2009, 15:59

Inwiefern kann das von der Forderung abhängig sein ?

Ob er zustellbevollmächtigt ist, weiß man natürlich nur dann sicher, wenn er sich in der Sache vorher außergerichtlich bestellt hat :wink:

BTW: Pferde können sich nicht übergeben :P
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#9

30.01.2009, 16:02

MB-Zustellung an RA is nich.

Aber warum wird nicht stattdessen geklagt?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Andreas

#10

30.01.2009, 16:04

skugga hat geschrieben:MB-Zustellung an RA is nich.
Wo steht das denn ?
Antworten