ZV - Schlösser austauschen

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Nutzymaus
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#21

16.03.2007, 10:56

JA das irritiert mich sehr :D

Also "Berliner Modell" ist einfach nur Name für das SChlösseraustauschen statt Räumung? (für ganz Doofe wie mich :) )
StineP

#22

16.03.2007, 11:02

JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA Süße! =)
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Nutzymaus
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#23

16.03.2007, 11:05

Jippi Jippi ich habs verstanden :D

Bei euch lernt man ja mehr als in der Berufschule :yeah
StineP

#24

16.03.2007, 11:07

So soll es ja auch sein :banane
Marri
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#25

16.03.2007, 11:07

Hallo,

also wir versuchen das auch gerade, auch wenn mir "Berliner Modell" gerade nichst sagt.

Was man aber wohl noch machen muss, ist vorher das Vemieterpfandrecht gegenüber dem Schuldner erklären. Es gibt auch ein BGH-Urteil, dass ich trotz verzweifelter Suche gerade nicht finde.
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Nutzymaus
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#26

16.03.2007, 11:08

"Das Berliner Modell ist eine Methode zur Kostensenkung bei Zwangsräumungen."

Edit: Vermieterpfandrecht erklären? :bahnhof
StineP

#27

16.03.2007, 11:12

Nutzy, du hast ja echt schnell gelernt!! =)

Und an Marri:

"BGH - Kostensenkung bei Zwangsräumung - Berliner Modell gewährt Vermieter Pfandrecht an allen Gegenständen!

Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Heraus-gabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen be-findlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht. Auch wenn in einem solchen Fall Streit zwischen den Parteien des Vollstreckungsverfahrens nach § 885 ZPO darüber besteht, ob alle beweglichen Sachen des Schuldners von dem Vermieterpfandrecht erfasst werden, hat der Gerichtsvollzieher nicht eine Räumung der Wohnung nach § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorzunehmen.

07.02.2006 - Nach einem Urteil des Bundesgerichthofs (BGH) könnten die Kosten bei künftigen Zwangsräumungen von Gebäuden deutlich gesenkt werden. Der BGH hat ein Modell gebilligt (Az: I ZB 45/05), bei dem der Vermieter an sämtlichen Gegenständen in der Wohnung ein Pfandrecht geltend machen kann. Der Gerichtsvollzieher habe dann im Zuge der Vollstreckung lediglich für die Herausgabe der Wohnung zu sorgen. Das Verfahren wird auch als „Berliner Modell“ bezeichnet.
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Nutzymaus
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#28

16.03.2007, 11:14

Das ist das BGH Urteil glaub ich: (BGH NJW 2006, 848)
Micki
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#29

16.03.2007, 11:17

Das BGH URteil ist vom 17.11.2005 - I ZB 45/05. Mein Chef hat mir dazu einen ARtikel aus der "Info M 6/06" gegeben.

Da steht unter dem Praxistip:

Der Vermieter kann mit dem "Berliner Modell" Geld sparen. Wählt er die "Berliner Räumung", muss er sich selbst um das Ausräumen der Wohnung kümmern, die nicht-pfändbaren Sachen des Mieters herausgeben und die pfändbaren Sachen verwahren bzw. im Wege der öffentlichen Versteigerung verwerten. Oft sind zudem Müll und Gerümpel zu entsorgen. All dies verursacht auch Kosten."

Ich hoffe ich verwirre euch jetzt nicht noch mehr. :engel2
[i]Auch ein Tritt in den Hintern kann einen Schritt vorwärts bedeuten.[/i]
StineP

#30

16.03.2007, 11:22

StineP hat geschrieben: 07.02.2006 - Nach einem Urteil des Bundesgerichthofs (BGH) könnten die Kosten bei künftigen Zwangsräumungen von Gebäuden deutlich gesenkt werden. Der BGH hat ein Modell gebilligt (Az: I ZB 45/05),
Ja, sagte ich doch bereits
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