Titulierung gegen Mandanten

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Majo
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#1

27.01.2009, 14:54

Hallo!

Verzwicktes Problemchen hab, ich hoff, ihr könnt mir helfen!

Wir haben 3 Akten gegen Mandant, insgesamt 7 Rechnungen, die offen stehen. Mandant zahlt nicht, soll titulieren lassen. Die Rechnungen schauen folgendermaßen aus:

1. Akte
Rechnung1: Klageverfahren, Pfändung, Zwangsvollstreckung (Restbetrag offen)
Rechnung2: Strafanzeige gegen Schuldner
Rechnung3: Pfändung

2. Akte
Rechnung1: außergerichtliche Tätigkeit

3. Akte
Rechnung 1: außergerichtlich + Klageverfahren (Restbetrag offen)
Rechnung 2: Fahrtkosten
Rechnung 3: Forderungsanmeldung zur Inso

Am liebsten würd ich einfach nur einen MB machen und alles reinpacken. Geht das???
So weit ich weiß, muss man ja aber bei den gerichtlichen Verfahren Kostenfestsetzung beantragen und bei den Pfändungen auch jeweils beim Vollstreckungsgericht den KFB beantragen. Das verursacht aber Mehrkosten und ist kopliziert, weil ich die Rechnungen alle "auffriemeln" muss.

Weiß jemand, wie ich am besten vorgehen kann?
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Smilie
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#2

27.01.2009, 14:57

Also ich würds so machen, wie Du geschrieben hast - bei Klageverfahren und ZV KfA machen - wieso sollte das Mehrkosten verursachen - da kommen doch nur Zustellkosten dazu...

Bei den anderen Sachen würd ich ein MV machen.. kannst ja alle Rechungen zusammen machen..
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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StineP

#3

27.01.2009, 15:01

Würde das genauso machen wir Smilie...


Alles, was gerichtlich lief, über KFA, den Rest in einen MB...
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Majo
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#4

27.01.2009, 15:12

ja, ich wohl die sicherste Lösung, aber weiß jemand von euch, ob man das so machen MUSS??? Steht das irgendwie
secret72

#5

27.01.2009, 16:25

Wie willst Du es denn sonst machen?
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Majo
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#6

27.01.2009, 16:29

alles in einen MB packen.
secret72

#7

27.01.2009, 16:33

Majo hat geschrieben:So weit ich weiß, muss man ja aber bei den gerichtlichen Verfahren Kostenfestsetzung beantragen
Du antwortest Dir hier ja eigentlich selbst auf Deine Frage.

Wenn Du über die gesamte Forderung einen Mahnbescheid beantragen würdest - damit würdest Du höhere Kosten verursachen, da sich Eure Gebühren und die Gerichtskosten nach der Gesamforderung bemessen. Machst Du bzgl. der gerichtlichen Sachen einen KFA, hast Du hierfür gerade mal die Zustellkosten und keine zusätzlichen Gebühren oder dergleichen.
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rebru82
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#8

27.01.2009, 16:37

Hi, ich würde nicht alles in einem MB packen, da dann nur die Gerichtskosten höher werden. Wie schon gesagt, bei den Gerichtsverfahren und ZV ein KFA erwirken, den Rest durch ein MV. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, um einen Titel zu erhalten. Ggf. müsstest du mal ausrechnen, ob die Zustellungsurkunde zzgl. der GK für das MV höher sind, als die GK für das MV, wenn du alles geltend machst.
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Majo
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#9

27.01.2009, 16:39

das kommt wohl aufs gleiche drauf raus.

GW: bis 2000 Euro
Kosten MB: 36,50

Ansonsten:
Kosten MB: 23,00
Kosten KFA: 3x5,60 = 16,80
Gesamt: 39,80

Finds halt einfach einfacher (*g*) alles in einen MB zu packen. Mich würde nur interessieren, ob irgendwo steht, dass das Pflicht ist.
Ich weiß, ich nerv, nehmt´s mit bitte nicht übel ;-)
secret72

#10

27.01.2009, 16:55

Wo sind Eure Gebühren für den Mahnbescheid - Mahnbescheidsgebühr und Vollstreckungsbescheidsgebühr + Auslagen?

§ 91 Abs. 2 ZPO:
In eigener Sache sind dem Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte.


Und zur Kostenfestsetzung bzgl. der eigenen Gebühren - § 11 RVG.
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