Einfaches Aufforderungsschreiben

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vega
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#1

21.01.2009, 15:47

Hallo,

unser Schuldner hat nach einem einfachen Aufforderungsschreiben gezahlt. Selten aber wahr :)

Jetzt aber ne ganz blöde Frage: Darf ich hier schon die 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen? Da gabs doch irgendwas, dass ich weniger abrechnen muss, wenns nur ein einfaches Schreiben war.

Kann mir jemand kurz auf die Sprünge helfen?

Liebe Grüße
secret72

#2

21.01.2009, 15:48

Habt Ihr in das Mahnschreiben keine Gebühren mit aufgenommen?

Wir rechnen in so einem Fall immer die Geschäftsgebühr ab.
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nici01
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#3

21.01.2009, 15:51

Bei uns wird auch eine 1,3 Geschäftsgebühr berechnet. Die wird direkt mit dem Aufforderungsschreiben berechnet. Wird quasi unten drangehangen die Rechnung.
Gruß Nici
Tigra
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#4

21.01.2009, 15:51

für ein mahnschreiben rechnen wir immer die 1,3 GG ab und setzten die gleich in das schreiben an den schuldner mit rein!

m. e. ist ein aufforderungsschreiben zur zahlung kein einfaches schreiben mehr!
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vega
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#5

21.01.2009, 15:51

Ne, da sind keine drin.

Das Schreiben hat ne Kollegin gemacht. Jetzt seh ich´s erst. Mist.

Aber 1,3 Gebühr passt schon, gell?
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vega
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#6

21.01.2009, 15:52

ah, ok. Danke.

Entweder ihr wart zu schnell mit antworten oder ich zu langsam mit tippen ;)
secret72

#7

21.01.2009, 15:53

Ja, die paßt.

Habt Ihr kein einheitliches Mahnschreiben?
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vega
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#8

21.01.2009, 15:56

Nein, eigentlich nicht. Werd ich ab jetzt aber einführen :cowboy
secret72

#9

21.01.2009, 15:58

Mach das mal. Dann wird wenigstens nichts vergessen. ;)
Tigra
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#10

21.01.2009, 16:05

:zustimm
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