"Schuldnerverfolgung"

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
mausfrau81
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#1

14.03.2006, 21:15

Also ich muß mir einfach mal den Frust von den Fingern schreiben:

Wir haben eine ehemalige Mdtin, die bei uns noch eine ordentliche Rechnung offen hat. Wir haben daher MB gegen sie beantragt. :evil: Irgendwann hat sie mal mit ner Ratenzahlung angefangen aber nur sporadisch gezahlt. Also haben wir den GV hingeschickt und vor dem hat sie angegeben Raten an uns zu zahlen. Aber bisher ist nichts passiert. Die eV hat sie wohl auch schon abgegeben. Sie ist Mutter von zwei Kindern und Hartz-IV-Empfänger. Aber die stolziert fast täglich an unser Kanzlei vorbei in den neusten Klamotten und immer super gestylt..... Das ist doch nicht fair oder? Ich weiß absolut nicht, wie ich an die rankommen soll.... Die macht sich ein schönes Leben, bekommt alles vom Staat bezahlt und macht sich keinen Kopf über die offenen Rechnungen. Und unsereins geht jeden Tag zur Arbeit und kommt trotzdem nicht "mit´n Arsch an die Wand". Ich finde das total gemein!!!! :cry:
Xandra
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#2

14.03.2006, 21:42

Darf ich mitfrusten???
Geht bei mir seit neuestem auch so, dass Mandanten ganz schnell einen Anwalt brauchen und sich dann nie wieder blicken lassen, sobald die Rechnung gekommen ist. Und man weiss gleich, dass jeder MB nur rausgeschmissenes Geld ist.
Letztens sah ich einen Schuldner im Restaurant mir gegenüber und er hat noch gegrinst, als er mich wohl erkannt hat. Manchmal hab ich den Eindruck, dass es Lehrbücher fürs Schuldenmachen gibt.
Bleibt wohl nur, die Lehre daraus zu ziehen und immer Vorschuss zu nehmen, bevor der Anwalt arbeitet.
In diesem Sinne..die ebenfalls gefrustete Xandra
Gast

#3

14.03.2006, 22:00

Hi mausfrau81,

ich gehe mal ganz stark davon aus, dass einige von uns leider vor diesem Problem stehen. Nur leider ist es in unserem Rechtssystem so, dass der Schuldner mehr Schutz genießt als der Gläubiger. Genauso ungerecht ist es, wenn ein Schuldner im Insolvenzverfahren nach seinen, ich glaube sechs oder sieben Jahren, von seinen Restschulden befreit ist. Wie kann das sein. Meiner Meinung nach, müsste er alles bis auf den letzten Cent abarbeiten und zurückzahlen. Letztendlich bleibt der Gläubiger auf seinen Kosten sitzen. Wo ist da bitte die Gerechtigkeit? Danach kann man ja weiterhin Schulden machen.

Leider kann ich dir da auch keinen Erfolg versprechenden Tipp geben. Aber wenn ihr nachweisen könnt, dass die von ihr gemachten Angaben in der eV nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden, könntet ihr Haftbefehl gegen sie beantragen. M. E. ist eine falsche eV strafbar nach § 156 StGB.

Hier ist der Auszug aus dem Gesetzestext:

"Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter. Wobei es nicht einfach ist, nachzuweisen, dass der Schuldner die eV unwahrheitsgemäß abgegeben hat.

Möglicherweise können dir aber die anderen noch einen besseren Tipp geben, dass ist leider nur das, was mir zu dem Thema einfällt.

Liebe Grüße
:wink2
Gast

#4

15.03.2006, 07:54

Hallo mausfrau81,

also wenn eure Ex-Mdtin bei Mandatsaufnahme nicht klargemacht hat, dass sie nicht in der Lage ist, die Kosten zu zahlen, sondern vielmehr den Eindruck erweckt haben sollte, dass das kein Problem sei mit den Gebühren, dann könnte doch der Verdacht eines Eingehungsbetruges nach § 263 StGB naheliegen und ich würd' ihr das auch schreiben und klarmachen, dass ihr die Sache nunmehr an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Überprüfung übergeben werdet, ihr aber zuvor noch die Gelegenheit gebt, doch noch die ausstehende Forderung in angemessenen Raten auszugleichen. Der Verdacht eines Eingehungsbetruges liegt umso näher, als sie ja schon die EV abgegeben hat (war das vor eurer Beauftragung?). Aber Vorsicht: Nicht mit einer Strafanzeige "drohen", dass ist dann wiederum Nötigung, also ggf. vorsichtig formulieren.

Im übrigen: Der Frust ist in jeder Kanzlei groß. Es gibt halt "gelernte" Schuldner. Derjenige, der Bescheid weiß, wird sich auch einer Forderung entziehen können. Das ist traurig aber leider nicht zu ändern. Es wird dir nicht gelingen, jede Forderung - sei sie noch so berechtigt - zu realisieren. Umso mehr freut es einen dann, wenn es noch ehrlich zahlende Mandanten (und sonstige Schuldner) gibt, auch wenn es dann in Raten sein sollte. :wink:
Andreas

#5

15.03.2006, 08:28

Ja, der Verdacht Eingehungsbetrug kam mir da auch direkt. Von wann datiert die eidesstattliche Versicherung, von wann datiert der ggf. zugrundeliegende Titel (sollte sich den ZV-Unterlagen ergeben), und wann wurdet Ihr beauftragt ?
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#6

15.03.2006, 08:54

Guten Morgen!!

Das mit der Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug ist richtig, allerdings welche Erfolgschancen hat man damit? Keine, immer wieder werden diese Strafanzeigen eingestellt. Es lohnt nicht, sich die Mühe zu machen und eine Strafanzeige zu fertigen. Nutzlos = fruchtlos.
Liebe Grüße, Manu
Andreas

#7

15.03.2006, 09:14

Nicht unbedingt. Unsere StA hier ist mittlerweile darauf geimpft, und neulich hat ein Schuldner dafür richtig dick was aufgebrummt bekommen. Anschließend hat er sogar was bezahlt :D

Der Druck ist schon was wert, finde ich - natürlich nicht in jedem Fall, aber einen Versuch ist's wert.
Gast

#8

15.03.2006, 10:55

Hallo @all,

zunächst geht es mal darum, der Schuldnerin gegenüber Druck zu machen, d.h. ihr die Konsequenzen ihres Verhaltens aufzuzeigen. Ob man dann tatsächlich Strafanzeige erstattet, kann man ja immer noch überlegen.

Ich habe hier jedenfalls einigen Erfolg damit, wenn ich einen Schuldner entsprechend anschreibe. Jedenfalls lassen sich einige davon dann doch beeindrucken. Ich baue denen dann noch ne goldene Brücke, in dem ich zumindest angemessene Ratenzahlungen erwarte. Also zumindest die Schuldnerin anzuschreiben, ist ein Versuch wert, finde ich.
mausfrau81
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#9

15.03.2006, 20:26

Die e.V. hat sie 1999 abgegeben. Evtl auch später nochmal, d.h. nach dem Ablauf der 3 Jahre.
Unsere Beauftragung war im April 2004. Der Titel ist vom September 2004.
Angeschrieben haben wir die Schuldnerin schon öfter. Auch das mit der Strafanzeige haben wir ihr schon mitgeteilt. Daraufhin hat sie ja die Ratenzahlung angefangen, die sie aber schon wieder eingestellt hat. Ich habe sie jetzt nochmal angeschrieben und ihr nochmal mitgeteilt, daß wir prüfen, ob die Tatbestände des Betruges erfüllt sind ... Mal sehen, ob sie sich mal wieder darauf herab lassen kann etwas zu zahlen. Ich mache mir allerdings keine großen Hoffnungen - die gute Dame hat ein sattes Vorstrafenregister (überwiegend wegen Betruges) .......
Mich macht das alles soooooooooo wüüüüüüüütend !!!!!!!! :evil:
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wifey
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#10

15.03.2006, 20:31

Oha, die Schuldner werden wirklich immer dreister!
Was lernen wir daraus: bald gibt es nur noch Rechtsberatung gegen Vorkasse.
Na ja, man fragt ja auch nicht jeden Mandanten: haben sie schon die EV abgegeben? :nocomment
Viele Grüße

ich
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