Hi mausfrau81,
ich gehe mal ganz stark davon aus, dass einige von uns leider vor diesem Problem stehen. Nur leider ist es in unserem Rechtssystem so, dass der Schuldner mehr Schutz genießt als der Gläubiger. Genauso ungerecht ist es, wenn ein Schuldner im Insolvenzverfahren nach seinen, ich glaube sechs oder sieben Jahren, von seinen Restschulden befreit ist. Wie kann das sein. Meiner Meinung nach, müsste er alles bis auf den letzten Cent abarbeiten und zurückzahlen. Letztendlich bleibt der Gläubiger auf seinen Kosten sitzen. Wo ist da bitte die Gerechtigkeit? Danach kann man ja weiterhin Schulden machen.
Leider kann ich dir da auch keinen Erfolg versprechenden Tipp geben. Aber wenn ihr nachweisen könnt, dass die von ihr gemachten Angaben in der eV nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden, könntet ihr Haftbefehl gegen sie beantragen. M. E. ist eine falsche eV strafbar nach § 156 StGB.
Hier ist der Auszug aus dem Gesetzestext:
"Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter. Wobei es nicht einfach ist, nachzuweisen, dass der Schuldner die eV unwahrheitsgemäß abgegeben hat.
Möglicherweise können dir aber die anderen noch einen besseren Tipp geben, dass ist leider nur das, was mir zu dem Thema einfällt.
Liebe Grüße
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