Hallo,
der Mahnbescheid-Antragsgegner hat bezahlt.
Muss ich dem Mahngericht gegenüber jetzt den MB zurücknehmen oder reicht es, wenn ich einfach gar nichts mehr tue?
Antragsgegner bezahlt - müssen wir MB zurücknehmen?
- skugga
- Teilzeittrollin
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Was hat er bezahlt? Hat er die Zahlung genauer bezeichnet? Wann hat er bezahlt - war er da schon in Verzug? Wurden neben der Hauptforderung auch Kosten und Zinsen gezahlt? Sorry, aber da fehlt jede Menge Info.
Ich kann eigentlich nur raten, die Zahlung gem. §§ 366, 367 BGB zu verrechnen und das Mahnverfahren über den Rest weiter zu betreiben, wenn nicht auch die Kosten gezahlt wurden.
Ansonsten: zu diesem Thema gibt es hier im Forum bestimmt schon an die drölftausend Freds -
Ich kann eigentlich nur raten, die Zahlung gem. §§ 366, 367 BGB zu verrechnen und das Mahnverfahren über den Rest weiter zu betreiben, wenn nicht auch die Kosten gezahlt wurden.
Ansonsten: zu diesem Thema gibt es hier im Forum bestimmt schon an die drölftausend Freds -
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Daisymaus512
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 314
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Wenn tatsächlich alles (Hauptforderung, Zinsen, Kosten ...) dann brauchst Du einfach nichts mehr unternehmen. Ansonsten Skugga
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]
[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
Wenn alles - Hauptforderung, Zinsen, Kosten und Gebühren - bezahlt sind, brauchst Du dann gar nichts mehr machen, also auch nichts zurücknehmen.
Sind noch Beträge offen, schreib ich den Schuldner nochmals an und sage, das und das ist noch offen - bitte zahlen, sonst VB-Antrag mit noch mehr Gebühren. Wenn keine Zahlung eingeht, dann VB über Restbetrag beantragen.
Sind noch Beträge offen, schreib ich den Schuldner nochmals an und sage, das und das ist noch offen - bitte zahlen, sonst VB-Antrag mit noch mehr Gebühren. Wenn keine Zahlung eingeht, dann VB über Restbetrag beantragen.
Ich bin dann immer so freundlich und schreibe den Schuldner an, dass Zahlung eingegangen, alles beglichen ist und wir keine Forderungen mehr geltend machen.
wir machen da auch auch immer gar nichts, falls wir VB schon beantragt haben, schicken wir ihm dies dann entwertet zurück, aber nur wenn alle kosten, d. h. die ra-kosten ggf. außergerichtlich, für den MB und ggf. für den VB bezahlt sind inkl. Zinsen...
[size=85]capture life - create art[/size]