Wir haben Vollstreckungstitel erwirkt - trotzdem verjährt?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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maulenta
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#1

19.01.2009, 12:13

Wir haben einen VB gegen jemanden erwirkt. Die Grundlage hierfür war eine Rechnung, die eigenltich schon verjährt ist. Der Antragsgegner hat aber keinen Widerspruch/Einspruch eingelegt und wir haben jetzt den Titel. Könnte der Antragsgegner es jetzt trotzdem noch geltend machen, dass der Einspruch eigentlich verjährt ist?
zenzi75
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#2

19.01.2009, 12:15

Nein, tituliert bleibt tituliert... pP für Euren Gegner... Jetzt muss er zahlen, ob verjährt oder nicht und ob er will oder nicht!
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Daisymaus512
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#3

19.01.2009, 12:17

Bei ner Vollstreckungsgegenklage könnte er vielleicht Verjährung einwenden. Ob es ihm etwas bringt, ist ne andere Frage, schließlich ist der Titel rechtskräftig.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

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skugga
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#4

19.01.2009, 12:19

Da würd ich mich auch erstmal ganz entspannt zurücklehnen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
maulenta
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#5

19.01.2009, 12:24

Danke, jetzt weiß ich Bescheid :-)
Davy Jones’ Locker
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#6

19.01.2009, 12:32

Daisymaus512 hat geschrieben:Bei ner Vollstreckungsgegenklage könnte er vielleicht Verjährung einwenden. Ob es ihm etwas bringt, ist ne andere Frage, schließlich ist der Titel rechtskräftig.
Das ginge auch nicht mehr wg. § 767 II ZPO.
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