Halllöchen,
hab mal ne kurze Frage.
Unser Mandant möchte in einer Schadenserstatzforderung auch seine Fahrtkosten geltend machen. Er ist 4 x 15 KM gefahren. Ich hatte sie erstmal unwissend als Nebenforderung ohne Verzinsung natürlich im Mahnbescheid eingetragen = €18,00. Nun kam ne Monierung, dass denen die Nebenforderung als zu überhöht erscheint.
Darf ich überhaupt sowas geltend machen? Bzw. wenn ja, wo drunter dann? Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe
Online-MB-Fahrtkosten des Mdt?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 148
- Registriert: 10.06.2007, 23:14
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bayern
Ich hätte die Fahrtkosten mit in die Schadenersatzforderung reingenommen. Die gehören ja mit dazu u. nicht extra.
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
@ Luzzi der mandant ist zwei mal zu diesem Laden gefahren und hat seine Jacke, die kaputt ging dort hingebracht und nach ein paar Tagen wieder abgeholt, ohne dass sie repariert wurde oder gar umgetauscht wurde
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Hmm m. E. Schadensersatz, ergo Hauptforderung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Doch, ich glaube schon, ich selbst hatte so einen Fall aber noch nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ok, danke erstemal, ich werds jetzt so machen, dass ich die Nebenfoderung ganz zurücknehme. Denn wir gehen gaaaaaaaaaanz stark (zu 100 %) davon aus, dass Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird und machen die 18,00 € in der Klagebegründung als Klageerweiterung dann geltend...